
Am Montag im Spiegel. Das Übliche.

Am Montag im Spiegel. Das Übliche.
Liturgische Wochen im Notizbuch. Bevor ich in der zweiten Runde weiter ins Detail gehe, zunächst ein paar Zwischenergebnisse und Thesen.
In diesem Sinne ist die Wiederzulassung des Missale von 1962 tatsächlich ein Druck auf den liturgischen Reset-Knopf. Alles auf Anfang, „Sacrosanctum Concilium“ neu lesen und an die Erneuerungsarbeit!
Teil 4 meiner kleinen Reihe zur Liturgie (Teil 1: Die heutige liturgische Praxis, Teil 2: Die Liturgiereform, Teil 3: Das Missale von 1969/1970)
Konzilsdokumente sind meistens eine recht trockene Sache. So ein Konzil, das sich gewaschen hat, legt den rechten, katholischen und apostolischen Glauben dar, um anschließend in gebotener Kürze die jeweiligen Irrtümer der Zeit zu verwerfen und ihre Anhänger auszuschließen, mit jener berühmten Formel des anathema sit.
Nicht so „unser Konzil“, wie ich neulich das Zweite Vaticanum bezeichnet hörte. Seine Texte sind anders. Zwar auch zäher Stoff, aber recht ausführlich, um nicht zu sagen: geschwätzig.
Die Konzilsväter legten offensichtlich viel Wert auf den Entwurf einer positiv formulierten Vision für die Kirche. Viele Texte und auch einzelne Abschnitte beginnen fast hymnisch mit einem emphatischen Ausblick auf das große Ganze.
Verzichtet haben sie dafür auf die Abgrenzung ihrer Lehre zum Irrtum und auf dessen Verwerfung. Das mag durchaus zum Schaden der nachkonziliaren Rezeption gewesen sein und die Vielfalt seiner Interpretation wie auch die fehlgeleitete Berufung auf den ominösen Geist des Konzils begünstigt haben.
Die Liturgiekonstitution ist nicht zufällig als erstes Dokument verabschiedet worden, und der selbstreferentielle Name ist Programm: Sacrosanctum Concilium, das Heilige Konzil. Die Liturgie war das wichtigste Anliegen der Konzilsväter, und mehr als das, wie Joseph Ratzinger schreibt:
Daß sie am Anfang stand, hatte zunächst pragmatische Gründe. Aber rückschauend muß man sagen, daß dies in der Architektur des Konzils einen guten Sinn hat: Am Anfang steht die Anbetung. Und damit Gott. Dieser Anfang entspricht dem Wort der Benedikt-Regel (XLIII,3): Operi Dei nihil praeponatur. Die Kirchenkonstitution, die dann als zweiter Text des Konzils folgt, sollte man damit innerlich verklammert sehen. Die Kirche leitet sich aus der Anbetung her, aus dem Auftrag, Gott zu verherrlichen.
Die Liturgiekonstitution verwendet viel Mühe darauf, Sinn und Geist der Liturgie sowie ihren logischen Ort im Leben der Kirche zu erläutern. Erneuerung und Pflege der Liturgie ist ihr Doppelthema, „die dem Wechsel unterworfenen Einrichtungen“ seien „den Notwendigkeiten unseres Zeitalters besser anzupassen“, heißt es schon im Vorwort. Die Seelsorger sollen
bei liturgischen Handlungen darüber wachen, daß nicht bloß die Gesetze des gültigen und erlaubten Vollzugs beachtet werden, sondern auch daß die Gläubigen bewußt, tätig und mit geistlichem Gewinn daran teilnehmen. (11)
Hier klingt zum ersten Mal jenes zum Schlagwort gewordene Motto an, das der Text vielfach wiederholt und das zur Rechtfertigung und Parole allen möglichen Umbaus geworden ist: actuosa participatio, die tätige Teilnahme der Gläubigen. Sie ist in der Tat das neue Element, das neben die Rubriken und liturgischen Gesetze tritt und sie – entgegen dem Willen des Konzils – in der Praxis bald weitgehend verdrängen wird.
Die Konzilsväter verzichten auf eine konzise Definition der tätigen Teilnahme und stellen stattdessen einige Regeln für die gewünschte Erneuerung der Liturgie auf (21-46). Dass viele dieser Regeln im Laufe der nachkonziliaren Entwicklung weitgehend ignoriert wurden, bedarf vermutlich keiner besonderen Erwähnung mehr.
Man kann den Verzicht auf eine Definition der actuosa participatio durchaus als die zentrale Schwäche der Liturgiekonstitution ansehen. Denn dieser Verzicht hat dem aktionistischen Missverständnis Tür und Tor geöffnet, dass
möglichst viele möglichst oft für alle sichtbar in Aktion treten müßten. (Ratzinger, Der Geist der Liturgie, 147)
Die eigentliche actio der Liturgie, schreibt Ratzinger, ist indes das Hochgebet, die oratio, die den Kern der Eucharistiefeier bildet.
Die eigentliche „Aktion“ in der Liturgie, an der wir alle teilhaben sollen, ist Handeln Gottes selbst. […] Die Einzigartigkeit der eucharistischen Liturgie besteht eben darin, daß Gott selbst handelt und daß wir in dieses Handeln Gottes hineingezogen werden.
Oder um Scipio zu zitieren:
dann besteht meine aktive Teilnahme, meine participatio actuosa vor allen liturgischen Einzelaktivitäten darin, IHn mich gestalten zu lassen, SEine Verheutigung in Brot und Wein und im Wort der Heiligen Schrift mit wachem, hingegebenem, horchendem, gehorsamem Herzen wahr-zu-nehmen, entgegenzunehmen.
Kleiner Einschub in diesem überlangen Beitrag: Da ist sie wieder, die theologische Bindestrich-Macke, mit der harmlose Wörter in ihre Einzelteile zerlegt werden. Sie findet sich auch reichlich in Ratzinger-Texten.
Zurück zum Thema: Selbstverständlich setzt „Sacrosanctum Concilium“ ein solches Verständnis von tätiger Teilnahme voraus, es scheint an vielen Stellen durch. Aber der Verzicht auf eine Klarstellung dürfte zur verheerenden Wirkungsgeschichte dieser Konstitution erheblich beigetragen haben.
Ich könnte mich jetzt ausführlich mit den Grundsätzen und Regelungen für die gewünschte Liturgiereform befassen und darlegen, wo sie nicht eingehalten wurden. Zahlreiche Beispiele finden sich anderswo zur Genüge.
Stattdessen begnüge ich mich mit der Bemerkung, dass die in „Sacrosanctum Concilium“ formulierte große Vision für die Liturgie der Kirche heute weiter von der Verwirklichung entfernt ist als vor 43 Jahren – und dass an entscheidenden Punkten präzisere Formulierungen womöglich hilfreich und nützlich gewesen wären.
In der demographischen Debatte wird gern das Beispiel Frankreichs mit seiner hervorragenden Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr herangezogen, um die höhere Geburtenrate zu erklären. Werfen wir einen kleinen Blick auf die Fakten:
The overall French TFR* is 1.85; however, the TFR of French Muslims is approximately 3 to 4 (the French government does not collect official statistics on religion) while the non-Muslim TFR is only 1.4. Thus, while Muslims make up only 7% of the French population, they constitute 25-30% of the population under 25. Clearly, unless major changes occur (if it is not already too late), France is facing major cultural changes in the next 50 years, especially because the mainstream French culture has generally left its Muslim immigrants underrepresented and unassimilated.
Womit diese Lebenslüge ausgeräumt sein dürfte. Für die im Vergleich zu Deutschland höhere Geburtenrate in Frankreich sorgt allein die muslimische Bevölkerung. Nicht etwa die bessere Kinderbetreuung. Die Geburtenrate im nicht-muslimischen Teil liegt fast exakt auf dem gleichen Niveau wie in Deutschland (1,36).
Schön auch, dass sich der französische Staat mit dem Verzicht auf statistische Erhebungen zur Religionszugehörigkeit selbst die Augen zuhält. Das ist in Deutschland auch nicht viel besser.
*TFR steht für total fertility rate, also die Geburtenrate. Bei einer Geburtenrate von 2,1 bleibt die Bevölkerungszahl stabil.

Alexander Smoltczyk rekonstruiert im Spiegel vom kommenden Montag unter der mäßig originellen und vom Text inhaltlich kaum gedeckten Überschrift „Der Fehlbare“ die Ereignisse rund um die Regensburger Vorlesung von Benedikt XVI. Der Text liest sich stellenweise wie ein Krimi – und ist doch in großen Teilen eine Analyse der vatikanischen PR-Arbeit. Lesenswert.
Noch einmal Rahner/Vorgrimler, diesmal zur Frage der liturgischen Sprache:
Es ist heute, nachdem die nachkonziliare liturgische Arbeit in der Sprachenfrage entschlossen vorgegangen ist, leicht, die Forderung einer arkanen Sakralsprache als Nonsens und diese selbst als museales Relikt und als Widerspruch gegen das kommunikative Wesen der Sprache zu entlarven. […] Freilich sind bisher die sprachlichen Probleme noch nicht gelöst, denn die bloße Übersetzung des in Jahrhunderten erstarrten liturgischen Textes hat erst recht neue Schwierigkeiten aufgeworfen.
Hier wird so langsam die zerstörerische Gewalt des liturgiereformerischen Impetus‘ sichtbar. Und die Radikalität des angestrebten Umbaus.
Um nun endlich über die Liturgiekonstitution schreiben zu können, muss ich sie erst einmal lesen. Und was sehe ich in der Einleitung von Rahner/Vorgrimler? Diesen Seitenhieb, den sich die beiden Theologen offensichtlich nicht verkneifen konnten, als sie (1966) über die Liturgiereform schrieben:
Widerstände ergeben sich aus sogenannten akademischen Kreisen, deren Angehörige ihre Unfähigkeit zur Kommunikation, ihren Bildungsdünkel und ihr steriles Verhältnis zur Geschichte hinter dem Anspruch besonderer Kirchlichkeit zu tarnen suchen, indem sie ihre Ressentiments als Maßstab des Katholischen ausgeben. Dem Konzil war es leichter, als dies einzelnen Bischofskonferenzen und Bischöfen geworden wäre, diese wortstarken und teilweise einflußreichen, aber in der Humanität gescheiterten tragikomischen Randfiguren der Kirche völlig außer Acht zu lassen.
Und übergangslos schreiten die beiden Autoren nach diesen Sätzen in der Kurzbeschreibung der Liturgiekonstitution fort.
Warum gehört zur Vollendung der Liturgiereform auch die Wiederzulassung des Missale von 1962, fragt Georg, und fügt hinzu, dass das Messbuch Pauls VI. keinen Bruch innerhalb der römischen Liturgie darstelle und daher zu fragen sei, welche Berechtigung zwei offizielle Versionen der römischen Liturgie haben sollen.
Die These, das Messbuch von 1969/1970 sei kein Bruch innerhalb der römischen Liturgie, ist zumindest umstritten. Aber nehmen wir an, sie stimme – dann wäre doch eher zu fragen, warum das Missale von 1962 nun nicht mehr zugelassen sein sollte, handelt es sich doch dann nur um eine frühere Fassung desselben Ritus.
Die Nichtzulassung jenes Missale ist aus meiner Sicht einer der entscheidenden Schwachpunkte der nachkonziliaren Reform. Denn sie wirft erst die Frage auf, ob es sich um zwei verschiedene Riten handelt. Und wer diese Frage bejaht, der muss konsequenterweise das Messbuch von 1969/1970 verwerfen, weil es dann ein Bruch mit 500 Jahren Tradition wäre.
Ist das Messbuch von 1969/1970 aber kein Traditionsbruch (und dieser Annahme stimme ich zu), dann gibt es auch keinen Grund, ein älteres Missale zu verbieten. Mit der Zulassung des Missale von 1962 wäre dieses Thema mehr oder weniger vom Tisch. Einige der weiteren Gründe dafür hatte ich schon vor einiger Zeit genannt.
Insofern finde ich Sätze wie jene, mit denen heute der Würzburger Bischof Friedhelm Hofmann zitiert wird, wenig glücklich. „Wir wollen keine Zwei-Riten-Kirche“, sagt er. Meint er wirklich, was er sagt?
Jack Nicholson berichtet in einem Gespräch mit dem Regisseur Peter Bogdanovich im SZ-Magazin, dass seine angebliche Schwester June in Wahrheit seine Mutter und seine angebliche Mutter seine Großmutter war.
Deshalb kann ich auch nicht so ganz locker und liberal, wie ich’s gern täte, für das Recht auf Abtreibung plädieren. In der Welt von heute gäbe es mich nicht. Verstehst du, was ich meine?
Du meinst, deine Mutter hätte abgetrieben? Ja. June war erst 16 – und ziemlich erfolgreich. Es wäre also anzunehmen. Weißt du, es gibt Ansichten, die man nie ändert. Zumindest glaubt man das. Ich hab meine Ansicht zu diesem Thema geändert. Nicht aus Vernunftgründen – eher wegen des Karmas.
Die Vorzüge des Missale Romanum, wie es Paul VI. 1969 promulgiert hat, hält Georg in einer Reihe von Thesen fest.
Nun sind allerdings die meisten der aufgezählten nachkonziliaren Errungenschaften bereits früheren Stadien der Liturgiereform zu verdanken. Dies beginnt mit der Zulassung der Muttersprache und deren vernehmlichem Gebrauch, insbesondere im Wortgottesdienst, dem wiederhergestellten Allgemeinen Gebet der Gläubigen und der Streichung einiger liturgischer Doppelungen (1964) und reicht bis zum hörbar gesprochenen Canon Missae (1967). Einzig die Gabenbereitung ist eine ureigene Frucht des Missale von 1969/1970.
Meine aktuelle These ist, dass die im vergangenen Jahrhundert begonnene, vom Konzil bestätigte und mit einer klaren Zielvorgabe ausgestattete Liturgiereform noch nicht vollendet ist. Denn einige der in „Sacrosanctum Concilium“ benannten Ziele sind noch nicht erreicht und stattdessen einige Fehlentwicklungen eingetreten.
Insofern steht weniger eine Reform der Reform an als deren Vollendung. Dazu gehört die Wiederzulassung des Missale von 1962 ebenso als notwendiger Schritt wie dessen Revision, die Wiederherstellung eines einheitlichen liturgischen Kalenders und der Zelebration ad orientem sowie die Revision der vielfach unzureichenden Messbuchübersetzungen.
Doch dazu später mehr. Zunächst muss der mehrfach angekündigte Beitrag zur Liturgiekonstitution folgen.