Teil 4 meiner kleinen Reihe zur Liturgie (Teil 1: Die heutige liturgische Praxis, Teil 2: Die Liturgiereform, Teil 3: Das Missale von 1969/1970)
Konzilsdokumente sind meistens eine recht trockene Sache. So ein Konzil, das sich gewaschen hat, legt den rechten, katholischen und apostolischen Glauben dar, um anschließend in gebotener Kürze die jeweiligen Irrtümer der Zeit zu verwerfen und ihre Anhänger auszuschließen, mit jener berühmten Formel des anathema sit.
Nicht so „unser Konzil“, wie ich neulich das Zweite Vaticanum bezeichnet hörte. Seine Texte sind anders. Zwar auch zäher Stoff, aber recht ausführlich, um nicht zu sagen: geschwätzig.
Die Konzilsväter legten offensichtlich viel Wert auf den Entwurf einer positiv formulierten Vision für die Kirche. Viele Texte und auch einzelne Abschnitte beginnen fast hymnisch mit einem emphatischen Ausblick auf das große Ganze.
Verzichtet haben sie dafür auf die Abgrenzung ihrer Lehre zum Irrtum und auf dessen Verwerfung. Das mag durchaus zum Schaden der nachkonziliaren Rezeption gewesen sein und die Vielfalt seiner Interpretation wie auch die fehlgeleitete Berufung auf den ominösen Geist des Konzils begünstigt haben.
Die Liturgiekonstitution ist nicht zufällig als erstes Dokument verabschiedet worden, und der selbstreferentielle Name ist Programm: Sacrosanctum Concilium, das Heilige Konzil. Die Liturgie war das wichtigste Anliegen der Konzilsväter, und mehr als das, wie Joseph Ratzinger schreibt:
Daß sie am Anfang stand, hatte zunächst pragmatische Gründe. Aber rückschauend muß man sagen, daß dies in der Architektur des Konzils einen guten Sinn hat: Am Anfang steht die Anbetung. Und damit Gott. Dieser Anfang entspricht dem Wort der Benedikt-Regel (XLIII,3): Operi Dei nihil praeponatur. Die Kirchenkonstitution, die dann als zweiter Text des Konzils folgt, sollte man damit innerlich verklammert sehen. Die Kirche leitet sich aus der Anbetung her, aus dem Auftrag, Gott zu verherrlichen.
Die Liturgiekonstitution verwendet viel Mühe darauf, Sinn und Geist der Liturgie sowie ihren logischen Ort im Leben der Kirche zu erläutern. Erneuerung und Pflege der Liturgie ist ihr Doppelthema, „die dem Wechsel unterworfenen Einrichtungen“ seien „den Notwendigkeiten unseres Zeitalters besser anzupassen“, heißt es schon im Vorwort. Die Seelsorger sollen
bei liturgischen Handlungen darüber wachen, daß nicht bloß die Gesetze des gültigen und erlaubten Vollzugs beachtet werden, sondern auch daß die Gläubigen bewußt, tätig und mit geistlichem Gewinn daran teilnehmen. (11)
Hier klingt zum ersten Mal jenes zum Schlagwort gewordene Motto an, das der Text vielfach wiederholt und das zur Rechtfertigung und Parole allen möglichen Umbaus geworden ist: actuosa participatio, die tätige Teilnahme der Gläubigen. Sie ist in der Tat das neue Element, das neben die Rubriken und liturgischen Gesetze tritt und sie – entgegen dem Willen des Konzils – in der Praxis bald weitgehend verdrängen wird.
Die Konzilsväter verzichten auf eine konzise Definition der tätigen Teilnahme und stellen stattdessen einige Regeln für die gewünschte Erneuerung der Liturgie auf (21-46). Dass viele dieser Regeln im Laufe der nachkonziliaren Entwicklung weitgehend ignoriert wurden, bedarf vermutlich keiner besonderen Erwähnung mehr.
Man kann den Verzicht auf eine Definition der actuosa participatio durchaus als die zentrale Schwäche der Liturgiekonstitution ansehen. Denn dieser Verzicht hat dem aktionistischen Missverständnis Tür und Tor geöffnet, dass
möglichst viele möglichst oft für alle sichtbar in Aktion treten müßten. (Ratzinger, Der Geist der Liturgie, 147)
Die eigentliche actio der Liturgie, schreibt Ratzinger, ist indes das Hochgebet, die oratio, die den Kern der Eucharistiefeier bildet.
Die eigentliche „Aktion“ in der Liturgie, an der wir alle teilhaben sollen, ist Handeln Gottes selbst. […] Die Einzigartigkeit der eucharistischen Liturgie besteht eben darin, daß Gott selbst handelt und daß wir in dieses Handeln Gottes hineingezogen werden.
Oder um Scipio zu zitieren:
dann besteht meine aktive Teilnahme, meine participatio actuosa vor allen liturgischen Einzelaktivitäten darin, IHn mich gestalten zu lassen, SEine Verheutigung in Brot und Wein und im Wort der Heiligen Schrift mit wachem, hingegebenem, horchendem, gehorsamem Herzen wahr-zu-nehmen, entgegenzunehmen.
Kleiner Einschub in diesem überlangen Beitrag: Da ist sie wieder, die theologische Bindestrich-Macke, mit der harmlose Wörter in ihre Einzelteile zerlegt werden. Sie findet sich auch reichlich in Ratzinger-Texten.
Zurück zum Thema: Selbstverständlich setzt „Sacrosanctum Concilium“ ein solches Verständnis von tätiger Teilnahme voraus, es scheint an vielen Stellen durch. Aber der Verzicht auf eine Klarstellung dürfte zur verheerenden Wirkungsgeschichte dieser Konstitution erheblich beigetragen haben.
Ich könnte mich jetzt ausführlich mit den Grundsätzen und Regelungen für die gewünschte Liturgiereform befassen und darlegen, wo sie nicht eingehalten wurden. Zahlreiche Beispiele finden sich anderswo zur Genüge.
Stattdessen begnüge ich mich mit der Bemerkung, dass die in „Sacrosanctum Concilium“ formulierte große Vision für die Liturgie der Kirche heute weiter von der Verwirklichung entfernt ist als vor 43 Jahren – und dass an entscheidenden Punkten präzisere Formulierungen womöglich hilfreich und nützlich gewesen wären.