in Catholica, Liturgia, Ordinarius loci

Weihnachten 2006

Wenn am 23. Dezember in der ungeheizten evangelisch-lutherischen Kirche, in der meine Söhne ihren Auftritt als Hirten proben, erst eine der vier Kerzen am Adventskranz entzündet war. (Der Gottesdienst am 3. Adventssonntag fand im kleinen, günstiger beheizbaren Gemeindehaus statt, am 2. und am 4. Adventssonntag gab es, wie an jedem zweiten Sonntag, keinen.)

Wenn am 24. Dezember die von mir geschätzte Pastorin in ihrer Predigt zum Krippenspiel vom Erstgeborenen spricht, dem weitere Geschwister folgten.

Wenn in der Christmette mein Pfarrer die Kommunion unter beiden Gestalten zu reichen beabsichtigt, dazu eine nicht näher erläuterte rote Flüssigkeit in drei Kelche füllt und mich also vor die Frage stellt, ob nun Rotwein (unwahrscheinlich, aber erlaubt) oder Traubensaft (wahrscheinlich, aber unerlaubt) konsekriert werden soll. Vom augenscheinlich selbstgebastelten Hochgebet und der kreativen Liedauswahl ganz zu schweigen.

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11 Kommentare

  1. Da hab ich ja noch Glück gehabt.

    Ich habe mich nur, wie jedes Jahr, wieder über die Liedauswahl geärgert (Tochter Zion als Sanctus oder das Ersetzen des Credo durch ein Lied ohne Credobezug).

    Dennoch wünsche ich Dir Frohe Weihnachten – denn das Fest ist noch nicht zu Ende.

  2. Danke! Ja, so ist es. Ich war etwas offline und teils auch unpässlich, aber frohe & gesegnete Weihnachten seien Euch allen gewünscht. (Morgen schreibe ich erstmal Weihnachtskarten.)

  3. Also selbstgebasteltes Hochgebet habe ich auch schon erlebt, aber eine möglicherweise wirklich ungültige Konsekration (er hätte statt dem Traubensaft gleich auch Orangensaft oder Kaffee nehmen können…) habe ich bis dato in kath. Kirchen noch nie erlebt… Hoffentlich war das Brot wirklich Weizenbrot… 🙁

  4. Naja, Traubensaft ist unter eng umgrenzten Bedingungen erlaubt – für alkoholkranke Priester mit Erlaubnis des Ortsordinarius. Allerdings darf dann nur der Priester aus diesem Kelch trinken, und er müsste einen zweiten Kelch mit Wein konsekrieren, um ihn anderen reichen zu dürfen.

  5. Wenn das alles so ist und wenn die Welt ja auch sonst noch ist, wie sie ist, dann ist es richtig gut, wenn der HErr sich und uns noch ein bißchen Zeit lässt, bis er kommt!

    Frohe Weihnachten, lieber Martin!

  6. Der Herr zögert nicht mit der Erfüllung der Verheißung, wie einige meinen, die von Verzögerung reden; er ist nur geduldig mit euch, weil er nicht will, dass jemand zugrunde geht, sondern dass alle sich bekehren. (2 Petr 3,9)

  7. Da Petra das Thema „ungültige Konsekration“ erwähnt, will ich ansprechen, was ich am dritten Advent erleben mußte. Der Priester (Ordenspriester, welcher sage ich jetzt mal nicht) hat zwar die Einsetzungsworte korrekt gesprochen, aber zuvor hatte er gesagt:

    „Sende deinen Geist auf uns herab, damit wir im Teilen dieser Gabe der Gegenwart Gottes teilhaftig werden“ (aus dem Gedächtnis zitiert)

    Es war nicht das einzige aber sicher das heftigste Ärgernis in diesem Gottesdient. Ich jedenfalls habe mich spontan entschlossen, nicht zur Kommununion zu gehen. Was meint Ihr? Gültig oder nicht?

  8. …wenn ich das hier alles so lese, glaube ich, ich lebe hier in meiner Pfarre in so einer Art „liturg. Paradies“….
    ein Freund hat mir zu Weihnachten einen Kommentar von M. Valtorta zum Römerbrief geschenkt. Ehrlich gesagt, wäre es nicht d i e s e r Freund, ich hätte das Buch sicher nicht einmal aufgeschlagen (zu befangen, was dieses genre von frommen Büchern angeht),
    aber was ich da las, deckt sich ja mit dem, was ich hier bei Euch lese:
    das Werk des Widersachers hat längst mitten in der Kirche begonnen und zwar bei den Priestern selber… (-auch aus dem Gedächtnis wiedergegeben;-(()-)
    trotzdem:Salvator noster natus est nobis hodie!

  9. „…wenn ich das hier alles so lese, glaube ich, ich lebe hier in meiner Pfarre in so einer Art “liturg. Paradies”…“
    Ja, Georg, das bist Du in St. Rochus in der Tat, kann ich nur bestätigen… 🙂

    Das Zitat von M. Valtorta mag zwar richtig sein, trotzdem Achtung: „Der Gottmensch“ der guten Dame war auf dem Index librorum prohibitorum (und wäre es noch immer, gäb’s diese Liste noch).

    @str:
    Ich glaube, zur Gültigkeit reichen die richtigen Einsetzungsworte. Die Epiklese *muss* nicht unbedingt richtig sein (heul, schluchz).

  10. @hi Petra, Danke für den Hinweis auf den „Index“—wußte ich noch gar nicht, aber kann ich mir gut vorstellen….

    was die Gültigkeit von Hochgebeten angeht: spätstens seit der Erklärung der Glaubenskongregation zum Hochgebet von Addai und Mari, weiß man, dass es- zur Not- sogar ohne expliziten Einsetzungsbericht gültige Hochgebete gibt; die Feststellung der Gültigkeit dieser Liturgien- firmiert von Kard. Ratzinger und bestätigt durch + Joh.Paul II. ist zudem nicht einmal ganz neu;- ähnliches gab es schon bei der Anerkennung von Hochgebeten der syro-malabar. Kirche -mit Rom unierte Inder- durch Pius XI….ob man das allerdings auf derlei selbstgebastelte spontan formulierte „Hochgebete“ anwenden kann, bezweifle ich;
    dass es „zur Not“ auch ohne -wenigstens implizite- Epiklese geht, bezweifle ich übrigens auch…..

  11. Petra,

    mag sein, daß dies die gängige Lehrmeinung ist.

    Wenn wir aber mal die Logik des ganzen durchdenkt und auch östliche Riten hinzuzieht, bin ich mir nicht mehr so sicher.

    Im byzantinischen Ritus z. B. ist die Reihenfolge von Einsetzungsworten und dem „Sende deinen Geist auf diese Gaben …“ (ich weiß nicht, ob dafür dann noch der Begriff Epiklese paßt) vertauscht und als Moment der Wandlung gilt nicht das Sprechen der Einsetzungsworte, sondern das Ägquivalent der Worte „damit sie uns werden Leib und Blut“.

    Das führt mich zu der Annahme, daß beides nötig ist und die Wandlung jeweils beim zweiten Element stattfindet.

    Und ich frage mich, ob Gott denn die Gaben wandeln wird, wenn er gar nicht darum gebeten wird.

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