Berger reloaded

In der Zeit erklärt heute Klaus Berger, nach wie vor Neutestamentler an der Theologischen Fakultät der Universität Heidelberg (und nicht „ehemaliger Professor“, wie der Perlentaucher schreibt), warum er jahrelang offiziell Mitglied der evangelischen Kirche war, heimlich aber immer Katholik geblieben ist.

„Ich wollte Priester werden und durfte es nicht, weil ich Positionen vertreten habe, die die katholische Kirche nicht hören wollte. So begann ein Weg, den nur Menschen verstehen, die ohne Wenn und Aber lieben. Hätte ich die ‚formelle Mitgliedschaft‘ in der katholischen Kirche bewahrt, ich hätte mein Leben nicht leben können.“ [Perlentaucher]

Ohne ihm zu nahe treten oder gar die seltsame Attacke von Robert Leicht rechtfertigen zu wollen: Ein bisschen weinerlich klingt das schon.

Im Aufmacher [1,50 EUR] des FAZ-Feuilletons kommentiert Edo Reents den Fall des „katholischen IM“ (Perlentaucher) und regelmäßigen FAZ-Autors: Dies sei ein „einzigartiger Fall einer gelebten Ökumene“.

Frauenkirche im Modell


IBM zeigt ein 3D-Modell der Dresdner Frauenkirche, die am Sonntag geweiht* wird. Nötig ist ein 3D-XML-Player, der an Ort und Stelle angeboten wird. Die Bedienung indes ist etwas gewöhnungsbedürftig. [ECIN]

* Ja, tatsächlich – es gibt sie doch, die Weihe in der evangelischen Kirche.

Warum gibt es keine evangelischen Mönche?

Eine Erklärung im Anschluss an den Aufsatz „Theologisches und kirchliches Profil einer Erbengemeinschaft“ von Dr. Horst Hirschler, Landesbischof i.R., Abt von Loccum in dem Buch „Die Gemeinschaft Evang. Zisterzienser-Erben in Deutschland. Ihr Werden, ihre theologische und kirchliche Prägung“:

Nach lutherischer Überzeugung
– kommt das Heil allein aus der Gnade Gottes,
– aus dem menschlichen Handeln kann kein Anspruch auf Heil erwachsen,
– auch nicht aus dem Eintritt in ein Kloster,
– nicht aus absolutem Gehorsam,
– und nicht aus der Unterwerfung unter ewig bindende Gelübde,
– die mit der Freiheit des Christenmenschen unvereinbar sind.
– Maßstab des Handelns ist allein der Glaube.

Aus dieser Überzeugung folgte historisch zwangsläufig die Auflösung der Klöster in den evangelischen Gebieten, aber Luther hatte dabei wohl nicht an die Zerstörung der Klöster (durch den Bauernkrieg) gedacht, auch nicht an die Annexion des Klosterbesitzes durch die Fürsten. [Gemeinschaft Evangelischer Zisterzienser-Erben in Deutschland]

Luther reloaded

Bischöfin Margot Käßmann will am Reformationstag Martin Luthers legendären Thesenanschlag wiederholen. Sie verteilt zudem am Montag in Hannovers Fußgängerzone „Lutherbonbons“ und sucht das Gespräch mit Passanten, wie die Evangelisch-Lutherische Landeskirche mitteilte. [Radio Vatican, 24.10.2005, via kreuz.net]

Bei der EVLKA findet sich für den Thesenanschlag keine Bestätigung. [evlka.de]

Nachtrag: Aus einer Pressemitteilung der ELVKA von gestern:

Mit einem Thesenanschlag der besonderen Art und dem Verteilen von „Lutherbonbons“ möchte Landesbischöfin Dr. Margot Käßmann zusammen mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Landeskirchenamtes Hannover Neugier auf und Interesse für den Reformationstag wecken.

Am Montag, dem 31. Oktober 2005 wird Bischöfin Käßmann zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr auf dem Kröpcke in Hannovers Innenstadt dazu mit Passanten ins Gespräch kommen.

Dabei wird, so Pressesprecher Christian Weisker, eine kleine Litfasssäule stehen, auf der Menschen Veränderungsvorschläge als „Thesenanschlag“ notieren können.

Skandal: Klaus Berger ist Katholik

Robert Leicht, früherer Chefredakteur der Zeit und von 1997 bis 2003 Mitglied des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), lüftet ein Geheimnis, das keines war. Unter der Überschrift „Wie der Theologe Klaus Berger die gläubige Welt täuschte“ enthüllt er in der jüngsten Ausgabe der Zeit die Tatsache, dass Klaus Berger sich als Katholik versteht, obwohl er seit langem evangelische Kirchensteuer zahlt und seit 1974 Neues Testament an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Heidelberg lehrt.

Das Verwirrspiel sei 1974 von einem Beichtvater aus dem katholischen Erzbistum Freiburg von Anfang an gebilligt worden, wie Berger behauptet; sogar der jetzige Papst habe seinerzeit davon gewusst und sein Placet dazu gegeben. Berger hatte dieser von ihm behaupteten Abrede zufolge Kirchensteuer an die evangelische Kirche entrichtet und damit den Anschein einer Konversion erweckt. [Die Zeit]

Bei Spiegel Online findet sich ein interessantes Detail zur Häresie, die Berger seinerzeit an einer Laufbahn als Priester und katholischer Theologe gehindert haben soll:

Nach eigenen Angaben konnte Berger in jungen Jahren wegen einer von der offiziellen katholischen Lehre abweichenden Meinung nicht Priester werden. Er habe die Auffassung vertreten, dass Jesus nicht das jüdische Gesetz aufgehoben habe. [Spiegel Online via Matthias Heil, weitere Details bei jesus.ch]

Kirchenrechtlich dürfte die Sache klar sein… Und wenn mich nicht alles täuscht, zieht sich diese „Auffassung“ bis heute durch das Werk Bergers.

Nachtrag: Berger äußert sich zu den Vorwürfen [IDEA, kath.net]

Zorn und Schwert

Einen Fremden sollst du nicht ausnützen oder ausbeuten, denn ihr selbst seid in Ägypten Fremde gewesen.
Ihr sollt keine Witwen und Waisen ausnützen.
Wenn du sie ausnützt und sie zu mir schreit, werde ich auf ihren Klageschrei hören.
Mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwert umbringen, so dass eure Frauen zu Witwen und eure Söhne zu Waisen werden.
Ex 22, 20-23 (aus der ersten Lesung vom 30. Sonntag im Jahreskreis, Lesejahr A)

Wort-Gottes-Feier

Gestern versehentlich in eine Wort-Gottes-Feier geraten. Über die selbstverfassten Texte zum Bußakt möchte ich gar nichts sagen. Statt des Tagesgebets gab es ebenfalls Selbstgestricktes. Nur eine Lesung (Paulus), obwohl nun wirklich nicht zu wenig Zeit war. Die Ansprache nicht allzu geistvoll, voller Selbstanklage bis an die Grenze zur Häresie und in jenem die ganze Feier durchziehenden, moralisierenden Ton – was schließlich in der Aufforderung gipfelte, doch zur Kollekte am Missionssonntag mal etwas tiefer in die Tasche zu greifen. Am Ende, entgegen der expliziten Anordnung des Bischofs, eine Kommunionfeier.

Ärgerlich.

Nachtrag: Ich vergaß, das Glaubensbekenntnis „aus Mexiko“ zu erwähnen, das an die Stelle des Credo trat – und in dem natürlich keine Rede von Gottes Sohn war, der Mensch geworden, gestorben und auferstanden ist…

Zweiter Nachtrag: Bernd Schnitter predigt (?) am kommenden Sonntag Passendes:

Priesterlose Gemeinden, deren Vorbeter auf geradezu ketzerische Weise ihre Wort-Gottes-Feiern gestalteten, mit selbst erfundenen Elementen, die dafür vorgesehenen liturgischen Abläufe völlig missachtend, die vom Bischof verbotenen Kommunionfeiern zelebrierend – und vieles andere mehr.

Demontage

Georg Paul Hefty nimmt im Leitartikel der Wochenend-FAZ den Hamburger Justizsenator und dessen Vorstoß in Sachen Tötung auf Verlangen (vulgo aktive Sterbehilfe) gegen Art. 1 GG nach allen Regeln der Kunst auseinander.

Im Unterschied zu den Bürgern, die laut einer Blitzumfrage, bei der nicht nur die Fragen, sondern auch die Antworten schnell vonstatten gehen, zu 74 Prozent die aktive Sterbehilfe einfach bejahen, weiß der Justizpolitiker, daß es mit der Nachsicht des Staates für „Tötungen auf Verlangen“ nicht getan ist.

Der Rechtsstaat könnte einen von ihm legalisierten Anspruch auf aktive Sterbehilfe nicht mit dem Hinweis abschließen, das übrige regele der Markt. Sollen nicht die ganze Moral des Staates verlottern und damit Verfassung samt Strafrecht abgewertet werden, dann dürfte er die Patienten mit ihren Todeswünschen nicht einzelnen ambulanten „Erlösern“ oder kommerzialisierten Spezialkliniken überlassen.

Der gesellschaftliche Prozeß, der vor drei Jahrzehnten mit den Anzeigen „Mein Bauch gehört mir“ angefangen und von den verschiedensten Gruppen aus Gründen der politischen Beliebtheit oder auch des finanziellen Gewinns vorangetrieben und dann zwar gesetzgeberisch kanalisiert wurde, aber das Rechtsempfinden unwiederbringlich verändert hat, darf sich nicht zu Lasten einer neuen Art von vermeintlich lebensunwertem Leben wiederholen.

Die damalige Rechtsverunklarung („rechtswidrig, aber straffrei“) droht sich jetzt fortzusetzen – oder zu rächen, wenn man so will. Kusch sagt: „Bei der Abtreibung wird das Rechtsgut Leben des Kindes unter bestimmten Bedingungen dem Rechtsgut der Autonomie der Schwangeren untergeordnet. Nichts anderes möchte ich bei der Änderung der Tötung auf Verlangen auch einführen.“ Im Fall der Abtreibung ist der Sieger der Rechtsgüterabwägung jedoch der Überlebende – bei der aktiven Sterbehilfe wäre es bei vordergründiger Betrachtung hingegen der Tote. Auch gibt es bei der Sterbehilfe eigentlich keine „Mutter“ – oder doch?

Es ist zumindest kein allzu großer Gedankensprung, in dieser Rechtsposition die bis an die Unerträglichkeit belasteten Verwandten und – wenn sich das Generationenverhältnis endgültig verkehrt haben sollte – die ganze Gesellschaft einschließlich der Kranken- und Pflegekassen zu sehen. Die Tötung von Nichtsterbewilligen in den Niederlanden durch Kommissionsbeschluß ist an der Wirklichkeit der beratenen Fristenregelung näher dran, als es der ganzen deutschen Gesellschaft lieb ist.

Kusch irrt auch dort, wo er die einfache Veränderung des Paragraphen 216 anstrebt. Ein geordnetes Verfahren der aktiven Sterbehilfe durch den Arzt – und die ist es doch, welche einzelne Patienten sich vermutlich vorstellen – bedürfte mindestens so vieler strafrechtlicher Einzelregelungen wie die Paragraphen 218 a, b, c sowie 219 und 219 a zusammen. Was unter dem Stichwort „Selbstbestimmung des Patienten“ verkündet wird, ist nämlich nichts anderes, als die Inpflichtnahme des ärztlichen Berufsstandes – aus der Sicht der meisten Angehörigen dieses Berufes sogar eine Pervertierung ihrer Profession.

Hinzufügen ließe sich Kuschs Perversion der christlichen Nächstenliebe, die er rotzfrech für seinen Vorschlag in Anspruch nimmt, im Gegensatz auch zu den Lehren der kirchlichen Gemeinschaft, an die er seine Kirchensteuer entrichtet.

Dankbar muss man ihm nur dafür sein, dass er die Debatte in den Kontext mit den Abtreibungsparagraphen gerückt hat. Genau dorthin gehört sie. Es ist Zeit für eine neue Debatte. Der Moment, in dem eine parlamentarische Mehrheit, die „aus eigener Kraft sogar die Verfassung ändern kann“ (Hefty), sich zur Regierungsbildung anschickt, ist dafür genau der richtige.

Johannes Friedrich

Zuletzt war er durch rätselhafte Worte zum Ausstieg der EKD aus der Einheitsübersetzung aufgefallen. Jetzt ist der bisherige Catholica-Beauftragte der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche (VELKD) zum neuen Leitenden Bischof aufgestiegen. Heike Schmoll, selbst ausgebildete Theologin, portraitiert Johannes Friedrich in der FAZ vom Wochenende. Mit ein paar durchaus bissigen Bemerkungen wie dieser:

Er will dafür sorgen, daß die lutherischen Kirchen die Themen der Rechtfertigungs- und Zwei-Regimenten-Lehre ins Bewußtsein bringen. Wie er dann die Gemeinsame Erklärung als Errungenschaft, die wegen ihres „differenzierten Konsenses“ und der darin praktizierten ökumenischen Methode als „gar nicht hoch genug zu schätzen sei“, sehen kann, bleibt zu klären. Lutherischer Tradition widerspricht es, daß er in aktuellen bioethischen Konflikten mit Naturrechtsargumenten aufwartet.

Es ist durchaus typisch für den Zustand des protestantischen Leitungspersonals, dass Theologen ihm erklären müssen, was ökumenisch geht, ohne an die lutherische Substanz zu gehen. Schmoll kann im Wirken Friedrichs keine gerade Linie erkennen.

Unmißverständlich geäußert hat er sich beim Streit um die Einheitsübersetzung, und unter Anspielung auf das kirchliche Lehramt hat er darauf hingewiesen, daß Protestanten nicht dulden könnten, daß sich nicht die Kirche nach der Bibel, sondern die Bibel nach der Kirche richte. Trotz aller Kritik scheut sich Friedrich nicht, sich einer katholischen Segenspraxis anzuschließen, gegen die Luther protestiert hätte. Vor vier Jahren schlug er vor, den Papst unter bestimmten Voraussetzungen als Sprecher der gesamten Christenheit zu akzeptieren. Friedrich äußert sich gern zu gesellschaftlichen Themen, auch wenn dabei lutherische Identität nicht sichtbar wird.

Den Papst als Sprecher der gesamten Christenheit mit Ausnahme von Matthias…