Seit einigen Wochen geistert das Gespenst einer deutschen Nationalkirche durch die Gazetten. Eine solche Kirche würde sich von Rom lossagen und eine eigene Struktur bilden. Zur Debatte stehen:
eine horizontale Kirche der Abstimmung und des Dauerdialogs, in der auch Glaubenssätze Mehrheitsfragen werden können, und eine vertikale Kirche, die die überlieferten Sakramente durch die Zeiten trägt.
Einmal abgesehen davon, dass es solche horizontalen „Kirchen“ im protestantischen Raum schon seit langem gibt, dieses Marktsegment also hinreichend abgedeckt ist – wie könnte sich ein solches Schisma (denn das wäre es) konkret vollziehen? Und welche Handlungsmöglichkeiten bleiben dem einfachen Laien in einem solchen Falle?
Die Schlüsselfiguren in diesem schlechten Spiel sind auf jeden Fall die Bischöfe. Sagen sich einzelne Bischöfe oder Gruppen von Bischöfen von Rom los, kommt es zum Schisma. Vermutlich wird dies nicht durch eine Erklärung geschehen, sondern wie schon im Falle der Priesterbruderschaft St. Pius X. durch unerlaubte Bischofsweihen. Doch wie kann es dazu kommen?
Die abtrünnigen Bischöfe können wahrscheinlich zunächst auf die Milde und Langmut des Vatikans und des Papstes setzen. Schon als Präfekt der Glaubenskongregation hat Joseph Ratzinger seine Machtmittel nur im äußersten Notfall eingesetzt, dann nämlich, wenn ihm auch kirchenrechtlich keine andere Wahl mehr blieb. Er hat als Papst bereits mehrfach die Exkommunikation unerlaubt geweihter Bischöfe aufgehoben, in China wie auch im Fall der Piusbruderschaft.
Wenn sich die deutschen Bischöfe nicht äußerst ungeschickt verhalten, dann wird es also nur dann zum offenen Bruch kommen, wenn ein vakanter Bischofsstuhl gegen den Willen Roms besetzt werden soll und sich mindestens ein Bischof zu einer unerlaubten Weihe hinreißen lässt. In diesem Fall wäre das Schisma perfekt, und mindestens zwei Bischöfe, der Geweihte und der Weihende, zögen sich die Tatstrafe der Exkommunikation (excommunicatio latae sententiae) zu.
Dann wäre die Reihe an den jeweiligen Bistümern, angefangen vom direkten Apparat des Bischofs, seinem Generalvikariat, den Priestern und Diakonen und den Laien im kirchlichen Dienst. Eine Schlüsselrolle hat der Finanzdirektor, der die Kirchensteuereinnahmen verwaltet und die Gehälter überweist. Verweigert er sich dem unerlaubt geweihten Bischof, kommt es zum offenen Machtkampf. Von dessen Ausgang hängt der weitere Verlauf des Schismas ab.
Klar scheint mir, dass ein unerlaubt geweihter Diözesanbischof in Deutschland ohne Zugriff auf die Kirchensteuermittel keinen großen Einfluss hätte. Im umgekehrten Falle dürften dem Lockruf des Geldes wohl viele, wenn nicht die meisten Kleriker und Laien eines Bistums erliegen. Sprich: Sie sind dann vor die Alternative gestellt, ohne Geld Rom treu zu bleiben oder mit Gehalt einem abtrünnigen Bischof zu folgen.
Nun setzt allerdings eine Abstimmung mit den Füßen ein. Romtreue Priester werden wahrscheinlich die Diözese wechseln und sich ebensolchen Bischöfen anschließen und umgekehrt. Rom dürfte sich, auf geltende Konkordate und romtreue Bischöfe gestützt, relativ schnell an die Wiedererrichtung kirchenrechtlich gültiger Bistümer auf dem Territorium der abtrünnigen (Teil-)Diözesen machen.
Mit der Existenz von parallelen Strukturen wäre das Schisma zunächst stabilisiert. Die schismatischen Bischöfe und Bistümer samt ihren Gemeinden verlieren in der Folge mindestens das Attribut „römisch“, wenn nicht auch „katholisch“. Um weiterhin Kirchensteuer erheben zu können, müssten sie vom Staat als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt werden, was aber kein Problem sein dürfte – die Altkatholiken haben das auch geschafft.
Die einzelnen Gemeinden hingegen bleiben zunächst ihrem Bischof zugeordnet. Sollte der Pfarrer das Weite suchen und sich einem romtreuen Bischof anschließen, so besteht eine gewisse Chance auf einen neuen, schismatischen Pfarrer, der aus einem anderen Bistum wechselt. Denkbar ist auch der Wechsel ganzer Gemeinden, und zwar in beide Richtungen – weg von Rom ins Schisma oder umgekehrt.
Der einfache Laie wird dann am Namen des Bischofs, der im Hochgebet genannt wird, die Zugehörigkeit seiner Gemeinde erkennen. Wird ein romtreuer Bischof genannt, ist alles in Ordnung. Andernfalls wäre der Wechsel zu einer romtreuen Gemeinde angezeigt. Das könnte, insbesondere in der Diaspora, durchaus schwierig werden.
Zu prüfen ist außerdem, an welchen Bischof die Kirchensteuer fließt. Notfalls wäre vor den staatlichen Stellen der Austritt aus der Kirche zu erklären, um zu verhindern, dass Kirchensteuern an schismatische Bischöfe und Bistümer fließen. Dann wäre es vermutlich angezeigt, die entsprechenden Beträge monatlich auf ein Sperrkonto einzuzahlen, um sie zu gegebener Zeit dem rechtmäßigen Bischof zukommen zu lassen.
Wie realistisch ist dieses Szenario? Bis jetzt gab es nur einen designierten Weihbischof in Österreich, der unter massivem Druck auf sein Amt verzichtete. Wann wird der erste designierte Bischof in eine vergleichbare Situation geraten? Und wann wird zum ersten Mal der Versuch unternommen, Rom einen bestimmten Bischofskandidaten aufzuzwingen? Was passiert, wenn Rom diesem Druck standhält?
Ein Szenario ist keine Prognose. Es könnte so kommen, es könnte auch ganz anders sein. Zu wünschen ist, dass es gar nicht dazu kommt.