Wer einmal ökumenisch inkorrekte, aber klare und nachvollziehbare Worte zur Frage der eucharistischen Gastfreundschaft lesen möchte, dem seien die Darlegungen von Leo Cardinal Scheffczyk in der Tagespost wärmstens empfohlen. Scheffczyk erläutert die Hintergründe der Kommunion von Frère Roger Schütz beim Requiem für Johannes Paul II., das bekanntlich Joseph Cardinal Ratzinger zelebrierte. Zur Frage der Zulassung von Nichtkatholiken zum Empfang der Eucharistie schreibt er:
Es erscheint jedenfalls unmöglich, dass jenes Sakrament, welches „die Quelle und den Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens“ darstellt, ohne ein Bekenntnis zu dieser Kirche im ganzen fruchtbar empfangen werden könnte. Man darf jedoch annehmen, dass dies auch die neueren Formulierungen nicht ausschließen möchten und dass sie den Blick nur praktischerweise auf das Ersterfordernis des Glaubens an das Sakrament richten wollen.
Andererseits ist nicht zu verkennen, dass solche Formulierungen Anlass boten, die Forderungen für einen fruchtbaren Empfang des Sakramentes bei Nichtkatholiken weiter zurückzuschrauben und sich mit einem Minimum zufriedenzugeben, das sich etwa schon mit der Begründung begnügt: „Wir haben doch alle den gleichen Herrn“ oder: „Auch die evangelischen Brüder und Schwestern glauben doch an die eucharistische Gegenwart Christi“.
Was aber in der Praxis noch mehr zur Nivellierung beitrug, war die Trennung dieser Ausnahmeregelung vom einzig anerkannten Todesfall (um den Fall der Gefangenschaft und Verfolgung ein wenig erweitert) und ihre Etablierung als immer mögliche ökumenische Praxis. Bei näherem Hinblick erweist sich diese Ausnahme vom Verbot der Spendung der Sakramente an Nichtkatholiken abgeleitet und durchkonstruiert von dem Grenzfall des Todes und der damit verbundenen Sorge um das ewige Heil.
Sie ist dann sachlich auch immer mit der Annahme verbunden, dass eine solche Spendung nicht beliebig oft wiederholt werden kann, ohne dass die Kirche vom evangelischen Empfänger nicht ernste Konsequenzen hinsichtlich seines konfessionellen Standes einfordern müsste, was zuletzt mit dem einschlussweisen Bekenntnis eines solchen Eucharistieempfängers an die die Eucharistie spendende Kirche zusammenhängt. Jedenfalls wäre eine wiederholte Inanspruchnahme dieser Sonderregel innerlich widersprüchlich.
Man kann nicht in der einen Kirche kommunizieren, aber sich zur anderen Kirchengemeinschaft bekennen. Gerade aber das geschieht heute oft schon dort, wo man mit dem einzigen Grund der „großen Sehnsucht“ nach der wahren eucharistischen Gegenwart Christi evangelische Christen zur Eucharistie zulässt oder sie sogar dazu einlädt. Im Extremfall ergibt sich daraus die von einem Briefschreiber befürwortete Paradoxie, dass evangelische Christen im (angeblichen) Wissen um die Defizienz des eigenen Abendmahls an diesem festhalten, aber wegen der „großen Sehnsucht“ nach dem wahrhaft gegenwärtigen Herrn zusätzlich das katholische Sakrament empfangen. Dieser so genannte „konfessionell wechselnde Empfang“ ist in Wirklichkeit nichts anderes als die Preisgabe jeglichen objektiven Eucharistieglaubens zugunsten eines christlichen Eklektizismus und Synkretismus, die am Ende beide in der „dritten Konfession“ landen.
Nachtrag: Ein seltsames Dementi von Vatikansprecher Joaquín Navarro-Valls:
Frére Roger habe sich „ungewollt in der Schlange befunden, die sich vor Kardinal Joseph Ratzinger für den Empfang der Kommunion gebildet habe, und es sei unmöglich gewesen, ihn zurückzuweisen, „auch weil sein katholischer Glaube bestens bekannt ist“. Navarro-Valls betonte, dass Roger Schutz streng gegen ein gemeinsames Abendmahl sei. „Dies ist ein völlig aussergewöhnlicher Fall, der nicht verallgemeinert werden darf.“


