Aus der Pressemitteilung der EKD zum Arbeitsbericht des Ratsvorsitzenden Wolfgang Huber:
„Bei der Trauerfeier für den Gründer der Gemeinschaft von Taizé, den Protestanten Roger Schutz, am 23. August habe sich die neue Atmosphäre in der ökumenischen Situation gezeigt, so der Ratsvorsitzende. ‚Die Repräsentanten protestantischer und orthodoxer Kirchen waren teilweise von der Teilnahme an der Mahlfeier ausdrücklich ausgeladen.'“
Warum „teilweise“?
Und zum Protestantismus von Roger Schutz sei Andreas Püttmann zitiert:
Daß dieser nur noch aus Ordens-Raison offiziell protestantisch und in pectore, zumal beim Eucharistieverständnis, mit Wissen des Kardinals wohl längst katholisch war, durfte man aus Gründen der ökumenischen Korrektheit – und des angebrachten Respekts vor dem religiösen forum internum – ja nicht laut sagen. Nicht einmal aus dem später von Kurienkardinal Kasper zelebrierten katholischen Requiem für Roger Schutz wurde öffentlich der korrekte Schluß gezogen.
Dazu dann diese Fußnote:
Außer durch den Leserbriefschreiber Prälat Dr. iur. can. Peter Hilger in der FAZ vom 6.9.05 („Katholisch geworden“) unter Hinweis auf can. 205 CIC und LG 14. Dazu auch schon mein Artikel: Taizé auf dem Weg nach Rom?, in: Rheinischer Merkur vom 13.12.1991.
Can. 205 CIC lautet:
Voll in der Gemeinschaft der katholischen Kirche in dieser Welt stehen jene Getauften, die in ihrem sichtbaren Verband mit Christus verbunden sind, und zwar durch die Bande des Glaubensbekenntnisses, der Sakramente und der kirchlichen Leitung.
Und LG 14:
Den katholischen Gläubigen wendet die Heilige Synode besonders ihre Aufmerksamkeit zu. Gestützt auf die Heilige Schrift und die Tradition, lehrt sie, daß diese pilgernde Kirche zum Heile notwendig sei. Christus allein ist Mittler und Weg zum Heil, der in seinem Leib, der Kirche, uns gegenwärtig wird; indem er aber selbst mit ausdrücklichen Worten die Notwendigkeit des Glaubens und der Taufe betont hat (vgl. Mk 16,16; Joh 3,5), hat er zugleich die Notwendigkeit der Kirche, in die die Menschen durch die Taufe wie durch eine Türe eintreten, bekräftigt. Darum könnten jene Menschen nicht gerettet werden, die um die katholische Kirche und ihre von Gott durch Christus gestiftete Heilsnotwendigkeit wissen, in sie aber nicht eintreten oder in ihr nicht ausharren wollten. Jene werden der Gemeinschaft der Kirche voll eingegliedert, die, im Besitze des Geistes Christi, ihre ganze Ordnung und alle in ihr eingerichteten Heilsmittel annehmen und in ihrem sichtbaren Verband mit Christus, der sie durch den Papst und die Bischöfe leitet, verbunden sind, und dies durch die Bande des Glaubensbekenntnisses, der Sakramente und der kirchlichen Leitung und Gemeinschaft. Nicht gerettet wird aber, wer, obwohl der Kirche eingegliedert, in der Liebe nicht verharrt und im Schoße der Kirche zwar „dem Leibe“, aber nicht „dem Herzen“ nach verbleibt. Alle Söhne der Kirche sollen aber dessen eingedenk sein, daß ihre ausgezeichnete Stellung nicht den eigenen Verdiensten, sondern der besonderen Gnade Christi zuzuschreiben ist; wenn sie ihr im Denken, Reden und Handeln nicht entsprechen, wird ihnen statt Heil strengeres Gericht zuteil. Die Katechumenen, die, getrieben vom Heiligen Geist, mit ausdrücklicher Willensäußerung um Aufnahme in die Kirche bitten, werden durch eben dieses Begehren mit ihr verbunden. Die Mutter Kirche umfaßt sie schon in liebender Sorge als die Ihrigen.