Was bedeutet dieser Satz, der auf Cyprian, Thascius Caecilius, Bischof von Karthago, zurückgeht? Dazu sagt der Bautz:
„In dem Ketzertaufstreit zwischen Rom und Karthago vertrat C. den Standpunkt, daß die von häretischen und schismatischen Klerikern gespendete Taufe unglültig sei, und forderte darum die Taufe der von jenen Getauften vor ihrer Aufnahme in die Kirche, während Stephanus I. die mit trinitarischer Glaubensformel vollzogene Taufe durch häretische und schismatische Kleriker anerkannte, den von jenen Getauften nur den Geistesempfang absprach und sie darum durch Handauflegung statt durch Neutaufe in die Kirche aufnahm. C. ging von dem Satz aus: »Extra ecclesiam nulla salus« = »Außerhalb der Kirche gibt es kein Heil.« Darum verwarf er die von Häretikern und Schismatikern vollzogenen sakramentalen Handlungen als ungültig. Nur den Aposteln und ihren rechtmäßigen Nachfolgern wurde die Vollmacht zu taufen verliehen. In diesem Sinn erklärte das im Frühjahr 255 in Karthago von 31 Bischöfen aus dem prokonsularischen Afrika besuchte Konzil, daß es nur in der katholischen Kirche die eine Taufe gebe: »Neminem baptizari foris extra ecclesiam posse.« Die im Frühjahr 256 in Karthago tagende Synode von 71 Bischöfen mit Einschluß solcher aus Numidien traf die gleiche Entscheidung: Die Ketzertaufe ist ungültig. C. berief auf den 1.9. 256 ein Generalkonzil nach Karthago, an dem 87 Bischöfe aus allen drei afrikanischen Provinzen teilnahmen. Die Synode hielt an dem Grundsatz ihres Vorsitzenden einmütig fest, daß jede außerkirchliche Taufe ungültig sei, und richtete ein dementsprechendes Schreiben an Stephanus I. Dieser beantwortete es mit der Drohung, die Gemeinschaft mit der nordafrikanischen Kirche abzubrechen, falls sie auf ihrem Standpunkt verharren würde. Die afrikanische Bischofsgesandtschaft wies er in schroffer Weise ab und verbot der römischen Gemeinde ihre gastliche Aufnahme. So war der Bruch zwischen Rom und Afrika vollzogen. C. wandte sich durch Gesandte und Briefe an die hervorragenden Bischöfe anderer Kirchenprovinzen, um sie zu Bundesgenossen im Ketzertaufstreit gegen Stephanus I. zu gewinnen. Firmilian von Cäsarea in Kappadozien, der Führer der Kleinasiaten, trat entschieden auf seine Seite. Dionysius von Alexandrien suchte zu vermitteln. Durch die 257 ausbrechende Christenverfolgung unter Licinius Valerianus und den am 2.8. 257 erfolgten Tod Stephanus‘ I. kam es nicht zu der förmlichen Exkommunikation der afrikanischen und kleinasiatischen Kirche. Sixtus II., der Nachfolger Stephanus‘ I., stellte die Kirchengemeinschaft mit Afrika und Kleinasien wieder her: Rom duldete den nordafrikanischen Brauch der Wiedertaufe häretisch Getaufter vor ihrer Aufnahme in die Kirche. Auf dem Konzil zu Arles 314 aber siegte die römische Anschauung.“
Aber das ist nur der Anfang dieser Geschichte. Stay tuned.