Am Oktavtag von Weihnachten feiern wir, auch wenn das Fest heute nicht mehr so heißt, die Beschneidung des Herrn. Nach dem jüdischen Gesetz müssen männliche Neugeborene am achten Tag ihres Lebens beschnitten werden.
2012 war auch das Jahr, in dem die jahrtausendealte Praxis der Beschneidung in Deutschland in die politische und gesellschaftliche Debatte geriet. Am Ende steht eine gesetzliche Regelung, die Beschneidung unter bestimmten Bedingungen weiterhin erlaubt.
Mir fiel dabei auf, dass es vermutlich einen inneren Zusammenhang zwischen der jüdischen Praxis der Beschneidung und der christlichen Praxis der Kindertaufe gibt. Zwar wird letztere nicht zwingend am achten Tag vollzogen, doch ebenfalls in einem Alter, in dem das Kind noch nicht mündig ist.
Wie männliche Juden durch die Beschneidung in den Bund mit Gott eintreten, so treten Christen durch die Taufe in den mystischen Leib Christi ein, der die Kirche ist. Die aktive, willentliche Zustimmung zu diesem Akt ist nicht nötig.
Beschneidung wie Taufe gehören zu den ersten konkreten Akten der elterlichen Sorge für ihre Kinder und ihr Wohlergehen, hier insbesondere das geistliche Wohlergehen. Sie sorgen damit für eine geistliche Beheimatung ihrer Kinder, eine Einwurzelung in die Glaubenspraxis ihrer Väter und Mütter.
Beschneidung und Taufe sind nur die ersten Schritte, doch den Kindern diese zu verweigern, hat schwere Nachteile, werden diese dadurch schließlich geistlich heimatlos und entwurzelt. In der Abwägung mit dem ebenfalls hohen Gut der körperlichen Unversehrtheit, das durch die Beschneidung tangiert wird, erscheinen mir diese Nachteile sogar schwerer wiegend.