Debil

Die Kunstfreiheit ist nahezu grenzenlos. Nahezu. Die Väter des Grundgesetzes machten eine Ausnahme: Die Kunstfreiheit hat dort ihre Grenzen, wo das religiöse Gefühl in einer Weile verletzt wird, dass es den „inneren Frieden“ gefährdet.

Jede Gesellschaft, jede Familie, jeder Mensch hat einen innersten Bezirk, einen Glaubenskern, der geachtet und geschützt werden muss. Gesellschaften, die ihn verloren haben, sind debil. Nun gibt es viele Anzeichen dafür, dass sich unsere Talkshow- und Plappergesellschaft, die fortwährend ihr Innerstes nach außen stülpt und alles trivialisiert, was sie berührt, durchaus debile Züge hat.

Dennoch besteht der Blasphemie-Paragraph in modifizierter Form fort. Und durch den Idomeneo-Streit werden wir erneut an ihn erinnnert. Wir werden daran erinnert, dass es Menschen gibt, denen etwas heilig ist.

Matthias Matussek, Spiegel Online [via fonolog]

Diktatur des Relativismus (2)

Shrine of the Holy Whapping über die muslimische Aufregung über eine päpstliche Vorlesung:

In thinking about this, I think we see again that now, 1 1/2 years after his election, just as in the case with the upcoming liturgical documents, Benedict is returning to the themes of his opening homily. He said at that time that we lived in a dictatorship of relativism. I honestly wouldn’t have thought to employ the example which Benedict did, but it has certainly caused a stir: secularists are outraged that Benedict dare argue that Christianity is better or true, muslims are outraged that the Pope –the Pope– didn’t affirm that Islam is better or true. Is there a dictatorship of relativism? Benedict may very well have purposely let this vivid quote fly, just to prove precisely this point.

Still no one else is talking about the fact that a Turkish Muslim killed a German Catholic priest the very day that Benedict critized violence in the name of religion…

Religiöse Gefühle

Und noch einmal meine Landesbischöfin. In ihrer Deutung der jüngsten Pop-Blasphemie nutzte sie wieder das Wort von den „religiösen Gefühlen“, die hier „verletzt“ würden. Ich wollte mich schon seinerzeit anlässlich der Mohammed-Karikaturen über diese falsche Wortwahl beschweren.

Denn was sind „religiöse Gefühle“? Sind sie in irgendeiner Weise kalkulierbar? Oder obliegt es der subjektiven Befindlichkeit des Einzelnen, ob er seine individuelle Gefühlslage durch Dritte beeinträchtigt sieht? Können „religiöse Gefühle“ schutzwürdig sein?

Da halte ich es doch eher mit dem guten, alten Konzept der Blasphemie.

Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 166 (1) StGB

Der Paragraph zeigt übrigens aufs Schönste, dass öffentlicher Protest gegen jegliche Blasphemie erforderlich ist – sonst wäre ja der öffentliche Friede nicht gestört und damit der Paragraph wirkungslos. (Auch wenn Frau Bischöfin sich deshalb von Gestalten wie Wiglaf Droste abmeiern lassen muss – ihr Zeugnis ist notwendig.)