Vor zwei Jahren gab es an dieser Stelle rege Diskussionen darüber, was eigentlich Fasten ist. Ich muss dazu sagen, dass mich die philosophischen Feinheiten hier weniger interessieren als die Fastenregeln der Mutter Kirche. Die wiederum hat, wie ich seinerzeit schrieb, Papst Paul VI. 1966 in der Apostolischen Konstitution Paenitemini neu geregelt.
In diesem Dokument, dass interessanterweise im Internet nur auf Englisch verfügbar ist, heißt es:
The law of fasting allows only one full meal a day, but does not prohibit taking some food in the morning and evening, observing—as far as quantity and quality are concerned—approved local custom.
Eine volle Mahlzeit pro Tag, dazu etwas Nahrung am Morgen und Abend – das ist durchaus machbar. Vorgeschrieben ist dieses Fasten nur am Aschermittwoch und Karfreitag:
Abstinence is to be observed on every Friday which does not fall on a day of obligation, while abstinence and fast is to be observed on Ash Wednesday or, according to the various practices of the rites, on the first day of „Grande Quaresima“ (Great Lent) and on Good Friday.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, wie die Konstitution Abstinenz definiert:
The law of abstinence forbids the use of meat, but not of eggs, the products of milk or condiments made of animal fat.
Ich werde mich daran halten und diese Praxis auch auf die übrigen Tage der Fastenzeit ausdehnen, Sonntage und gebotene Feiertage (oder Hochfeste?) ab der ersten Vesper ausgenommen. Außer Fleisch verzichte ich auch auf Alkohol und Süßigkeiten.
Im Übrigen steht in dieser Fastenzeit eine Revision meiner Gebetspraxis an. Dazu vielleicht später mehr.
Als Fastenlektüre habe ich mir in diesem Jahr die Bekenntnisse des Hl. Augustinus vorgenommen. Die Kindle-Ausgabe kostet übrigens nur 89 Cent. Ein weiteres Buch nehme ich mir als Hörbuch vor: Auf Christus schauen: Einübung in Glaube, Hoffnung, Liebe von Joseph Ratzinger.