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Kirchlich gebotene Feiertage

Erstaunlich wenige Feiertage sind im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz gemäß c. 1246 § 1 CIC kirchlich geboten. Dies betrifft nur Weihnachten, Neujahr und Himmelfahrt sowie die drei deutschen Bonustage zweiter Weihnachtstag, Oster- und Pfingstmontag.

Erscheinung des Herrn, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt und Allerheiligen sind nicht in allen Diözesen gebotene Feiertage, so im Bistum Hildesheim nur Fronleichnam und Allerheiligen, beides keine gesetzlichen Feiertage. Und die Hochfeste der Unbefleckten Empfängnis Mariae, des Hl. Josef sowie der Apostel Petrus und Paulus sind in Deutschland sogar nirgends kirchlich gebotene Feiertage.

Canon 1246 CIC lautet wie folgt:

§ 1 Der Sonntag, an dem das österliche Geheimnis gefeiert wird, ist aus apostolischer Tradition in der ganzen Kirche als der gebotene ursprüngliche Feiertag zu halten. Ebenso müssen gehalten werden die Tage der Geburt unseres Herrn Jesus Christus, der Erscheinung des Herrn, der Himmelfahrt und des heiligsten Leibes und Blutes Christi, der heiligen Gottesmutter Maria, ihrer Unbefleckten Empfängnis und ihrer Aufnahme in den Himmel, des heiligen Joseph, der heiligen Apostel Petrus und Paulus und schließlich Allerheiligen.

§ 2 Die Bischofskonferenz kann jedoch, nach vorheriger Genehmigung des Apostolischen Stuhles, einige der gebotenen Feiertage aufheben oder auf einen Sonntag verlegen.

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Kommentar

  1. Peter und Paul sowie die Unbefleckte Empfängnis waren allerding bis in die 90er gebotene Feiertage.

  2. 20. Jh., Bistum Berlin. Die Änderung müsste zum 1.1.1996 in Kraft getreten sein, wie man der hier verlinkten Partikularnorm entnehmen kann. Ich erinnere mich noch an den Hinweis im Berliner Amtsblatt, dass diese beiden Feiertage künftig nicht mehr geboten sind.

  3. Werter Herr Martin Hecker.

    Das was Sie schildern betrifft die Zeit nach 1952.Zum besseren Verständnis
    wäre es sinnvoll gewesen die 50 Jahre vor 1952 einzubeziehen. Da waren alle
    Feiertage kirchlich geboten und in NRW noch 5 dazu. An allen Tagen ruhte die
    Arbeit und war Sonntagspflicht. Diese Tage wurden nicht bezahlt. Selbst die
    Nazi Gewerkschaft hat dies so belassen. Es wäre mal an der Zeit zu erwähnen,was für finanzielle Opfer die arbeitende, katholische Bevölkerung
    neben ihren Kirchensteuern noch an Opfern gebracht hat.
    Ich bin praktizierender Katholik von 85 Jahren und komme bis heute nicht über die Handlungsweise der Kirche hinweg.

    Mit freundlichem Gruß.
    H. Koller

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  • Commentarium Catholicum – Fastenzeit 2012 21. November 2017

    […] daran halten und diese Praxis auch auf die übrigen Tage der Fastenzeit ausdehnen, Sonntage und gebotene Feiertage (oder Hochfeste?) ab der ersten Vesper ausgenommen. Außer Fleisch verzichte ich auch auf […]