Fastenzeit
Wie in jedem Jahr mache ich mir, während in den rheinischen Landen noch der Karneval tobt, schon einmal Gedanken um die bevorstehende Fastenzeit. Papst Paul VI. hat 1966 in der Apostolischen Konstitution Paenitemini das Fasten neu geregelt.
- Das klassische Abbruchfasten (nur eine sättigende Mahlzeit am Tag, etwas Speise am Morgen und am Abend ist erlaubt, in Menge und Beschaffenheit an die anerkannten Ortsgewohnheiten angepasst) ist seitdem nur noch am Aschermittwoch und am Karfreitag vorgeschrieben.
- Das Abstinenzgebot (Verzicht auf Fleischspeisen, nicht aber auf Eier, Milchprodukte und tierische Fette als Zutaten) gilt für alle Freitage, die nicht auf gebotene Feiertage fallen, und den Aschermittwoch.
Was ist aus den übrigen Tagen der Fastenzeit geworden? Warum hat Paul VI. sie vom Fasten ausgenommen? Und hat er das wirklich? Genaugenommen hat er nur die Verpflichtung zum Fasten eingeschränkt.
Ich überlege, ob ich in der kommenden Fastenzeit an allen Tagen (außer Sonntagen, beginnend mit der ersten Vesper) entsprechend der oben formulierten Regeln Abstinenz und Fasten halten werde. In jedem Fall werde ich mich von Süßigkeiten und Alkohol fernhalten. Kaffee trinke ich aus gesundheitlichen Gründen schon seit Monaten nicht mehr.
Was das regelmäßigere Gebet betrifft, so werde ich die täglichen Laudes, Vesper und Lesehore fortsetzen. In meiner Paulus-Lektüre bin ich leider kaum weiter als vor Weihnachten. Ansonsten kommt wie immer Romano Guardini dazu.
Vom Fasten ausgenommen sind neben den Sonntagen auch der 19. März (Hochfest des Hl. Josef) und der 25. März (Verkündigung des Herrn). Ab dem Sonntag vor Josefi werde ich für die fastenfreien Tage einige Flaschen Salvator bereithalten.
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