Septuagesima

Heute sind es 70 Tage bis Ostern. Das stimmt zwar rein mathematisch betrachtet nur dann, wenn wir die Osteroktav noch mitzählen – in zehn Wochen ist Weißer Sonntag oder auch Sonntag der Göttlichen Barmherzigkeit. Aber darauf kommt es nicht an. Mit Septuagesima, so der Name des heutigen Sonntags, beginnt die Vorfastenzeit.

In der Non am gestrigen Sonnabend erklang das letzte Alleluja vor der Osternacht. Die liturgische Farbe ist auf violett gewechselt, allerdings vorerst nur an den Sonntagen – an den Werktagen bestimmen bis Aschermittwoch noch die Heiligen das Bild. Die Laudes an den Sonntagen beginnen nun mit dem Bußpsalm 50 (51), der in der Fastenzeit dann jeden Morgen gebetet wird:

Miserére mei, Deus, * secúndum magnam misericórdiam tuam.

Darauf folgt sonntags Psalm 117 (118), der zum einen auf das Leiden und den Tod Christi verweist:

Lápidem, quem reprobavérunt ædificántes: * hic factus est in caput ánguli.
Der Stein, den die Bauleute verwarfen, er ist zum Eckstein geworden.

Zum anderen enthält er auch einen starken Anklang auf Ostern hin, das wir ja ohnehin jeden Sonntag feiern:

Hæc est dies, quam fecit Dóminus: * exsultémus, et lætémur in ea.
Dies ist der Tag, den der Herr gemacht hat; wir wollen jubeln und uns an ihm freuen.

Wie ich schon schrieb: Mir erscheint die Abschaffung der Vorfastenzeit gewichtiger als die moderate Verkürzung der Weihnachtszeit. Mit der Vorfastenzeit ist sozusagen die Vorhalle des großen Osterfestkreises verlorengegangen, die uns mit ihren drei Sonntagen – es folgen noch Sexagesima und Quinquagesima – auf dieses zentrale Ereignis unseres Heiles vorbereitet, bevor dann mit dem Aschermittwoch die eigentliche Fastenzeit beginnt.

Liturgische Flurbereinigung

Ganz entwirrt bin ich noch nicht – denn offenbar wurde zumindest im Volksbrauch diese Zeit stärker als verschränkt wahrgenommen, als es seit dem neuen Kalender der Fall ist, was für mich jetzt noch ein wenig kurioser ist, wenn doch die tatsächliche liturgische Verkürzung der Weihnachtszeit eher gering ausfällt. Ist es doch das fehlende Nachleuchten der Sonntage post Epiphanias?
Kommentar von Aus dem Hollerbusch

Nach einigen Jahren mit dem Breviarium Romanum scheint mir ein wesentlicher Unterschied zwischen dem alten und dem neuen Kalender in einer Art liturgischer Flurbereinigung zu bestehen. Dieser Akt hat zwar die liturgische Flur sehr viel übersichtlicher gemacht, zugleich aber jede Menge schützender Hecken und lieblicher Nebenpfade entfernt.

So etwas Aseptisches wie die Zeit im Jahreskreis gab es vorher nicht. Die grünen Sonntage zählten entweder nach Erscheinung des Herrn oder nach Pfingsten und hatten damit immer einen Bezug zum vorangegangenen Festkreis – auch wenn dieser immer schwächer wird, so klingt er doch wie ein langes Echo nach.

Die alte Liturgie ist ein Gesamtkunstwerk mit zahlreichen, filigranen Querbezügen. Viele davon, wenn nicht die meisten, sind uns heute abhanden gekommen. Am heutigen Sonntag wird das Evangelium von der Hochzeit zu Kana gelesen. Das Weinwunder gehört noch zum Festgeheimnis von Erscheinung des Herrn, wie auch die Taufe des Herrn. Immer geht es um das Offenbarwerden des Herrn.

So hängen diese drei Sonntage im Innersten zusammen. Im aktuellen Lesejahr C hat sich dieser Zusammenhang am deutlichsten erhalten, in den beiden anderen Lesejahren klingt er jedoch ebenfalls an. Denn in allen drei Jahren wird jeweils ein Text aus dem Johannesevangelium gelesen.

Im Lesejahr A hören wir den Täufer Johannes, der Jesus als das Lamm Gottes bezeichnet. Hier ist der Zusammenhang mit der Taufe des Herrn offenkundig. Und im Lesejahr B folgt die unmittelbar anschließende Stelle, in der Johannes erneut vom Lamm Gottes spricht. Der Apostel Andreas sagt dann zu seinem Bruder Simon: Wir haben den Messias gefunden. Und Simon erhält von Jesus den Namen Petrus.

In allen drei Texten geht es um die weitere Entfaltung des Festgeheimnisses von Erscheinung des Herrn, das Offenbarwerden des Messias. Hier haben die liturgischen Bücher von 1969/70 tatsächlich weniger verändert als es auf den ersten Blick scheint. An der Zeit nach Erscheinung des Herrn hat sich außer der Zählung der Sonntage wenig geändert. Und es gibt wenig, was die verbreitete Meinung bestätigen könnte, die Weihnachtszeit sei mit der Liturgiereform verkürzt worden.

Die Abschaffung der Vorfastenzeit steht auf einem anderen Blatt.

Landtagswahl in Niedersachsen (2)

Gestern habe ich versucht, mir ein Bild von den Kandidaten für die heutige Landtagswahl in Niedersachsen zu machen. Gar nicht so einfach. Die Websites der Parteien beschränken sich weitgehend darauf, die relativ aussageschwachen Lebensläufe der Kandidaten darzustellen. Das trägt zur Meinungsbildung nur sehr wenig bei.

Für die Erststimme gibt es bei abgeordnetenwatch.de einen Fragenkatalog, ähnlich dem Wahl-O-Mat für die Wahlprogramme der einzelnen Parteien. Die größten Übereinstimmungen ergaben sich mit dem Kandidaten der CDU, dem Landwirt Helmut Dammann-Tamke, der vor fünf Jahren den Wahlkreis gewann. Ihn habe ich heute auch gewählt.

Die Landesliste der CDU war bei der letzten Wahl vor fünf Jahren irrelevant, da alle gewählten Abgeordneten ihre jeweiligen Wahlkreise gewannen. Ob das heute auch wieder so sein wird, sei dahingestellt.

Meine Zweitstimme habe ich heute, wie auch bei der letzten Bundestagswahl, der FDP gegeben. Der Kandidat aus meinem Wahlkreis taucht auf der FDP-Landesliste allerdings erst auf Platz 66 auf.

Da aber vermutlich der CDU-Bewerber unseren Wahlkreis gewinnen wird und die SPD-Kandidatin auf der Landesliste den aussichtsreichen Platz 6 belegt, dürfte unser Wahlkreis wieder mit zwei Abgeordneten im Landtag vertreten sein. Und da der Landkreis nicht mit dem Wahlkreis identisch sind, wird die Region auch künftig noch durch weitere Abgeordnete in Hannover repräsentiert.

In knapp einer Stunde wissen wir mehr.

Zum Ende der Weihnachtszeit

Am vergangenen Sonntag endete die liturgische Weihnachtszeit, und zwar sowohl in der außerordentlichen wie auch in der ordentlichen Form des römischen Ritus. Der einzige Unterschied: In der außerordentlichen Form war das Fest der Heiligen Familie an der Reihe, in der ordentlichen Form das Fest der Taufe Jesu.

Diese Parallelität ergibt sich nur alle Jubeljahre einmal, nämlich dann, wenn das Hochfest der Erscheinung des Herrn wie in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt. Dann, und nur dann, folgt das Fest der Taufe des Herrn nach den liturgischen Büchern von 1969/70 genau eine Woche später. Nach den Rubriken von 1960 wird der Taufe des Herrn immer am Oktavtag von Erscheinung des Herrn gedacht.

In beiden liturgischen Kalendern ist die Farbe der folgenden Sonntage grün. Hier hat die Liturgiereform nichts geändert. Die Verkürzung der Weihnachtszeit schwankt also mit dem Kalender und kann bis zu sechs Tage erreichen, wenn Erscheinung des Herrn auf einen Sonnabend fällt und Taufe des Herrn auf den Sonntag unmittelbar danach.

Allerdings kommt in der Bezeichnung der Sonntage, entweder „nach Erscheinung des Herrn“ oder „im Jahreskreis“, ein deutlicher Unterschied zum Ausdruck. In der außerordentlichen Form geht der liturgische Blick noch zurück auf den Weihnachtsfestkreis, während in der ordentlichen Form dieser Orientierungspunkt fehlt.

Gewichtiger erscheint mir allerdings die Abschaffung der Vorfastenzeit mit den drei Sonntagen Septuagesima, Sexagesima und Quinquagesima. Septuagesima ist sozusagen der liturgische Wendepunkt. Von da an geht der Blick voraus auf Ostern. In diesem Jahr wird das am 27. Januar sein, also einige Tage vor Lichtmess.

Hier verschränken sich die beiden Festkreise, was im Übrigen typisch für die römische Liturgie ist. Ganz ähnlich verhält es sich mit dem Fest der Verkündigung des Herrn (25. März), das meistens mitten in die Fastenzeit fällt und dabei den Blick voraus auf Weihnachten wirft. In diesem Jahr allerdings wird es auf den 8. April verlegt, den Montag nach der Osteroktav.

Mehr zum Thema:

Für die Abschaffung der Zivilehe

In einem ansonsten weitgehend indiskutablen Blogeintrag las ich heute einen Satz, der zumindest eine Überlegung wert ist:

Ich finde die Position weit konsistenter, die Ehe als Rechtsinstitut abzuschaffen und dafür jene, die Kinder haben, steuerlich zu privilegieren – und dann sollen doch die Katholiken ihre vermeintlich heiligen Sakramente abfeiern, bis sie am Weihrauch ersticken. [Hervorhebung im Original]

Diesen Gefallen werden wir Katholiken sicher niemandem tun, aber die Zivilehe abschaffen – warum eigentlich nicht? In Deutschland kennen wir dieses Rechtsinstitut erst seit gut 200 Jahren, und zu verdanken haben wir es der französischen Besatzung. Der erste Anlauf hielt nicht lange, und erst 1874 wurde die Zivilehe in Preußen eingeführt. Ein Jahr später galt sie dann, wir schreiben die Zeit des Kulturkampfes, im ganzen Deutschen Reich.

Die Zivilehe war ein Instrument, mit dem der Staat die Kirche bekämpfte. Daran sollten wir Katholiken uns erinnern, wenn wir nun die Zivilehe gegen ihre endgültige Auflösung meinen verteidigen zu müssen. Denn darauf läuft ja die Entwicklung nicht erst seit gestern hinaus. Spätestens mit der Möglichkeit der Ehescheidung begann dieser Auflösungsprozess, der mit der absehbaren Einführung der gleichgeschlechtlichen Zivilehe noch nicht abgeschlossen sein wird.

Bereits seit 2009 ist in Deutschland wieder eine kirchliche Eheschließung möglich, ohne vorher beim Standesamt eine Zivilehe geschlossen zu haben. Die kirchlich geschlossene Ehe hat keine zivilen Rechtsfolgen. Wofür genau ist eine Zivilehe noch gut, einmal von den möglichen steuerlichen Vorteilen abgesehen? Die könnten durch eine Erweiterung des in der Sozialgesetzgebung bereits eingeführten Begriffes der Bedarfsgemeinschaft abgelöst werden.

Wäre das nicht die einfachste Lösung?

Landtagswahl in Niedersachsen (1)

In einer Woche steht die Landtagswahl in Niedersachsen an. Bis jetzt gehöre ich zu den vieren von zehn Wählern, die laut einer vor einigen Tagen veröffentlichten Umfrage noch unentschieden sind. Seitdem ich meinen Glauben an die Grünen verloren habe, bin ich zum Wechselwähler geworden.

Auf dem Weg zur Wahlurne habe ich nun im ersten Schritt den Wahl-O-Mat befragt. Hier das – im Grunde wenig überraschende – Ergebnis:

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Bei der Auswahl der Parteien habe ich das Maximum von acht ausgeschöpft und neben den fünf im Landtag vertretenen Parteien aus reinem Interesse auch die Partei Bibeltreuer Christen, die Freien Wähler und die Piraten hinzugefügt.

Interessant ist, wie schlecht die Piraten abschneiden. Noch weniger Übereinstimmung finde ich nur mit Grünen und Linken, selbst die SPD liegt mir offensichtlich näher.

Im nächsten Schritt werde ich mir nun die Kandidaten in meinem Wahlkreis und auf den Landeslisten anschauen. Denn letztlich entscheide ich bei Wahlen über Personen, nicht über Wahlprogramme.

Das Elend der Bistumspresse

Im Bistum Essen jedenfalls hat es bald ein Ende. Zum Jahresende 2013 stellt das Bistum als erstes in Deutschland seine Kirchenzeitung „Ruhr-Wort“ ein. Die Zahlen sind dramatisch und ähneln denen, die oft anlässlich von Kirchenschließungen zu nennen sind.

So schwand die Auflage binnen 30 Jahren von 60.000 auf heute nur noch 15.000 Exemplare. Vor fünfzehn Jahren waren es noch 30.000. Demnach halbiert sich die Auflage alle 15 Jahre, was in gewisser Weise sogar eine Verlangsamung des gleichwohl unaufhaltsamen Niedergangs bedeutet. Die Entscheidung des Bischofs dürfte Vorbildcharakter für weitere Bistumsblätter haben.

Letztlich kranken die bistumseigenen Kirchenzeitungen in Deutschland schwer an ihrer Profillosigkeit. Eine pauschale Aussage, die ich in der Tat nicht aus eigener Anschauung belegen kann, die aber auch schwer zu widerlegen scheint. Die redaktionelle Linie der mir bekannten Blätter laviert zwischen halbherziger Anpassung an den Zeitgeist und mühsamer Vermeidung allzu offensichtlicher Skandale.

Weder sind sie wirklich glaubensfest noch geben sie dem kirchenfeindlichen Mob nach, der sich regelmäßig in den Leserbriefspalten austoben darf. Ihr Journalismus ist nicht unabhängig, aber auch nicht die Stimme ihrer Herren, der deutschen Bischöfe. Sie sind lau in jeder Hinsicht. Und damit langweilig.

Über Rom und die Weltkirche wird gern mit pseudokritischem Unter- und häufig auch Oberton berichtet, der gleichwohl kaum zu echter Unterscheidung fähig ist. Texte zu Glaubensfragen eiern gern im Ungefähren herum. Die einzige Stärke ist, und dieses Schicksal teilt die Kirchenpresse mit den meisten Tageszeitungen, das Lokale, hier also das Regionale.

Auch wenn Bernhard Remmers bei katholisch.de die Lage schönzureden versucht: Alles in allem haben sich die redaktionellen Konzepte der Bistumspresse längst überlebt. Die Leserschaft war schon überaltert, als ich zu meiner Schulzeit in den achtziger Jahren die Kirchenzeitung ausgetragen habe. Bei einigen Lesern musste ich damals noch in bar kassieren, vermutlich weil sie über kein Konto verfügten und ihre Rente bei der Post abholten.

Im Bistum Essen wird nun an neuen Konzepten gearbeitet. Bischof Overbeck schreibt in der Weihnachtsausgabe des Ruhr-Wort,

auch die Katholische Kirche könne nicht die Augen davor verschließen, dass sich das Mediennutzungsverhalten verändert habe. Deshalb sei es ihm ein wichtiges Anliegen, nach neuen Wegen zu suchen, die Botschaft des Evangeliums in die Welt zu tragen. Bereits vor mehr als einem Jahr hatte der Ruhrbischof deshalb eine Projektgruppe initiiert, um alternative Konzepte der Medienarbeit und Kommunikation zu erarbeiten. Nachgedacht wird unter anderem darüber, wie neue und größere Zielgruppen erreicht werden können.

Ein Modell scheint ein Magazin zu sein, das einer Tageszeitung beigelegt wird, um damit größere Zielgruppen zu erreichen. Dies berichtet die ebenfalls in Essen erscheinende WAZ.

Und damit wären wir bei dem, was aus dem einst glanzvollen Rheinischen Merkur geworden ist. Und aus seinem protestantischen Gegenstück, dem Deutschen Allgemeinen Sonntagsblatt. Doch dazu später mehr.

Der erste Teil dieser kleinen Reihe handelte von der Verlagsgruppe Weltbild.

Beschneidung und Kindertaufe

Am Oktavtag von Weihnachten feiern wir, auch wenn das Fest heute nicht mehr so heißt, die Beschneidung des Herrn. Nach dem jüdischen Gesetz müssen männliche Neugeborene am achten Tag ihres Lebens beschnitten werden.

2012 war auch das Jahr, in dem die jahrtausendealte Praxis der Beschneidung in Deutschland in die politische und gesellschaftliche Debatte geriet. Am Ende steht eine gesetzliche Regelung, die Beschneidung unter bestimmten Bedingungen weiterhin erlaubt.

Mir fiel dabei auf, dass es vermutlich einen inneren Zusammenhang zwischen der jüdischen Praxis der Beschneidung und der christlichen Praxis der Kindertaufe gibt. Zwar wird letztere nicht zwingend am achten Tag vollzogen, doch ebenfalls in einem Alter, in dem das Kind noch nicht mündig ist.

Wie männliche Juden durch die Beschneidung in den Bund mit Gott eintreten, so treten Christen durch die Taufe in den mystischen Leib Christi ein, der die Kirche ist. Die aktive, willentliche Zustimmung zu diesem Akt ist nicht nötig.

Beschneidung wie Taufe gehören zu den ersten konkreten Akten der elterlichen Sorge für ihre Kinder und ihr Wohlergehen, hier insbesondere das geistliche Wohlergehen. Sie sorgen damit für eine geistliche Beheimatung ihrer Kinder, eine Einwurzelung in die Glaubenspraxis ihrer Väter und Mütter.

Beschneidung und Taufe sind nur die ersten Schritte, doch den Kindern diese zu verweigern, hat schwere Nachteile, werden diese dadurch schließlich geistlich heimatlos und entwurzelt. In der Abwägung mit dem ebenfalls hohen Gut der körperlichen Unversehrtheit, das durch die Beschneidung tangiert wird, erscheinen mir diese Nachteile sogar schwerer wiegend.