In einem ansonsten weitgehend indiskutablen Blogeintrag las ich heute einen Satz, der zumindest eine Überlegung wert ist:
Ich finde die Position weit konsistenter, die Ehe als Rechtsinstitut abzuschaffen und dafür jene, die Kinder haben, steuerlich zu privilegieren – und dann sollen doch die Katholiken ihre vermeintlich heiligen Sakramente abfeiern, bis sie am Weihrauch ersticken. [Hervorhebung im Original]
Diesen Gefallen werden wir Katholiken sicher niemandem tun, aber die Zivilehe abschaffen – warum eigentlich nicht? In Deutschland kennen wir dieses Rechtsinstitut erst seit gut 200 Jahren, und zu verdanken haben wir es der französischen Besatzung. Der erste Anlauf hielt nicht lange, und erst 1874 wurde die Zivilehe in Preußen eingeführt. Ein Jahr später galt sie dann, wir schreiben die Zeit des Kulturkampfes, im ganzen Deutschen Reich.
Die Zivilehe war ein Instrument, mit dem der Staat die Kirche bekämpfte. Daran sollten wir Katholiken uns erinnern, wenn wir nun die Zivilehe gegen ihre endgültige Auflösung meinen verteidigen zu müssen. Denn darauf läuft ja die Entwicklung nicht erst seit gestern hinaus. Spätestens mit der Möglichkeit der Ehescheidung begann dieser Auflösungsprozess, der mit der absehbaren Einführung der gleichgeschlechtlichen Zivilehe noch nicht abgeschlossen sein wird.
Bereits seit 2009 ist in Deutschland wieder eine kirchliche Eheschließung möglich, ohne vorher beim Standesamt eine Zivilehe geschlossen zu haben. Die kirchlich geschlossene Ehe hat keine zivilen Rechtsfolgen. Wofür genau ist eine Zivilehe noch gut, einmal von den möglichen steuerlichen Vorteilen abgesehen? Die könnten durch eine Erweiterung des in der Sozialgesetzgebung bereits eingeführten Begriffes der Bedarfsgemeinschaft abgelöst werden.
Wäre das nicht die einfachste Lösung?