in Liturgia, Ordinarius loci

Gewichtiger Grund

Ist fortgesetzter und daher absehbarer liturgischer Missbrauch seitens des Ortspfarrers ein gewichtiger Grund, der das Fernbleiben von der sonntäglichen Messfeier und damit das Versäumen der Sonntagspflicht entschuldigt?

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Kommentar

  1. Ich würde sagen: Nein. (Obwohl ich gut reden haben hier, wo keine Diaspora ist.)

    Mir selber in ähnlicher Situation habe ich immer gesagt, daß sich Gott nun mal uns und u.a. einem Ortspfarrer ausgeliefert hat – und daß es deshalb immer noch und in ganzer Fülle: GOTT ist, der da ist.

    Ein Stück weit kann man lernen, Augen und Ohren zu schließen, nicht hinzuhören und hinzusehen. Aber vielleicht hast Du das schon hinter Dir, ohne weiterzukommen…

  2. Ich habe die Frage bis jetzt auch mit Nein beantwortet. Allerdings wachsen meine Zweifel, ob nicht der Schaden größer als der Nutzen ist. Zumal auch meine eigene Fehlhaltung sich angesichts des liturgischen Jammers eher verstärkt.

  3. Ein klares Nein, die Frage ist ja auch eher theoretisch. Und statt dessen vielleicht auch handeln und zum Beispiel einen Brief an die zuständigen Stellen in der Diözese schreiben – auch wenn die Erfolgsaussichten zugegebenermaßen recht gering sein dürften.

  4. Nachdem ich einige Jahre litt und nach Gemeindewechsel zufrieden bin, würde ich mit Radio Eriwan antworten:
    Im Prinzip ja!
    Jetzt ist jeder Mensch anders – und ich als Zyniker zog ja durchaus auch einen gewissen Lustgewinn aus den Fehlleistungen, aber für jemanden anderen, der nicht so flach strukturiert wie ich ist und wenn ich bedenke, was das ganze an Sünden in Gedanken und Worten nach sich ziehen kann, also ich verliere immer mehr den Satzbau, aber das Ergebniss „ja“ überzeugt mich mehr und mehr.

    p.s. Ich geh´jetzt mal davon aus, daß dadurch der Meßbesuch nicht vollständig aufhört!

    private captatio absolutionis: Ich war letztes Wochenende in Stienkichen/Grünendeich (jetzt beruflich – ja das geht!) und hab mich nicht gemeldet!