in Familia

Zum Einspruch verpflichtet

Der Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst hat dem Wetzlarer Bezirksdekan Peter Kollas sein Amt entzogen, nachdem dieser im Wetzlarer Dom zwei Homosexuelle gesegnet hatte, die zuvor ihre Partnerschaft hatten amtlich eintragen lassen (was vulgo heute als Hochzeit gilt). Dies berichtet die FAZ auf Basis einer Pressemitteilung des Bistums, die deutliche Worte findet:

Nach der Lehre der katholischen Kirche sind alle Gläubigen verpflichtet, gegen die rechtliche Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften Einspruch zu erheben. Aus diesem Grund ist es in katholischen Kirchen unmöglich, eingetragene Lebenspartnerschaften zu segnen. Es gibt nach Angaben des Bistums „keinerlei Fundament dafür, zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn.“

Der Limburger Bischof wird sich damit in weiten Teilen der (ver)öffentlich(t)en Meinung keine Freunde machen. Doch wo er Recht hat, hat er Recht.

Sehr schön übrigens ein Satz bei Focus online:

Die Segnung löste auch unter Proteststanten empörte Proteste aus.

Was sollen sie sonst auch machen, die Protestanten, außer protestieren? Ein Kalauer, ich weiß. Den Tippfehler übersehe ich mal.

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Kommentar

  1. „Proteststanten“ sind offenbar „Tanten des Protests“. In welche Verwandschaftsverhältnisse man doch geraten kann … 😉

  2. Naja, hier sei den Protestanten das Protestieren mal gestattet, da angebracht.

    Die bischöfliche Begründung hinkt aber natürlich, da hier eben das Hauptproblem nicht angesprochen wird, nämlich der sündhafte Charakter homosexueller Aktivitäten nach katholischer (und biblischer) Lehre. So eine Segnung ist also die Gutheißung einer Sünde, was m. E. noch etwas schwerer wiegt als die Gefahr einer Analogie zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft.

    Insofern erinnert mich das ganze an den Fall Hasenhüttl, der seine Lehrerlaubnis zwar zurecht aber aus völlig falschen Begründungen heraus verloren hat.