Tätige Teilnahme 1.0
Papst Pius XII., auch schon Liturgiereformer des zwanzigsten Jahrhunderts, stellt 1947 in seiner Enzyklika “Mediator Dei” lapidar fest, was Neben- und was Hauptsache ist:
Von der Wahrheit und vom geraden Wege der Vernunft weichen auch jene ab, die von irrigen Ansichten verleitet jene Nebensachen so hoch einschätzen, daß sie sich zur Behauptung versteigen, ohne sie könne die heilige Handlung das ihr gesteckte Ziel nicht erreichen. Eine nicht geringe Zahl der Gläubigen ist ja nicht einmal imstande, sich des „Römischen Meßbuches“ zu bedienen, selbst wenn es in ihre Muttersprache übersetzt ist; es sind auch nicht alle fähig, die liturgischen Riten und Formeln recht und gebührend zu verstehen. Geist, Charakter und Anlage der Menschen sind so verschieden und mannigfaltig, daß nicht alle in gleicher Weise beeinflußt und geleitet werden können durch gemeinsam verrichtete Gebete, Gesänge und heilige Handlungen. Außerdem sind die seelischen Bedürfnisse und Anliegen nicht bei allen dieselben, noch bleiben sie bei jedem einzelnen immer die gleichen. Wer möchte darum aus einem solchen Vorurteil heraus behaupten, daß all diese Christen nicht am eucharistischen Opfer teilnehmen noch dessen Segnungen erfahren können? Sie können es fürwahr auf andere Weise, die manchen leichter fällt, z. B. durch frommes Nachdenken über die Geheimnisse Jesu Christi oder durch andere Andachtsübungen und mit anderen Gebeten, die, obgleich in der Form verschieden von den heiligen Riten, ihrem Wesen nach doch damit übereinstimmen.
Das Konzil hat dann natürlich diese überholte Sichtweise der tätigen Teilnahme vollständig geändert. Ist ja klar.


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