in Liturgia

Sacrosanctum Concilium

Georg unterzieht seit kurzem die Konstitution über die heilige Liturgie einer Neulektüre.

Im ersten Teil schreibt Georg:

Mit den Gerüchten um ein bevorstehendes Motu proprio von Papst Benedikt XVI über eine Erleichterung der Bedingungen für die Feier der Hl. Messe nach dem Missale von 1962 gibt es allenthalben eine Menge Diskussionen und Kontroversen. Für mich ein Anlaß, mich nach langer Zeit wieder auf die Konstitution Sacrosanctum Concilium des II. Vatikanums zu stürzen, auch um zu belegen, dass die vom Konzil intendierte Reform der Liturgie ganz organisch in der großen Tradition der römischen Liturgie steht und nicht, wie von Polemikern behauptet, einen folgenschweren Einschnitt in der Liturgiegeschichte darstellt. Ich weiß nicht, ob je auf einem Konzil so dichte und tiefgehende Aussagen über die Liturgie gemacht wurden wie in Sacrosanctum Concilium.

Alles richtig. Die vom Konzil intendierte Reform der Liturgie ist allerdings in wesentlichen Teilen eine andere als die tatsächlich stattgefundene. Der gestern schon zitierte Fr. Joseph Fessio schreibt:

The Council did not say that tabernacles should be moved from their central location to some other location. In fact, it specifically said we should be concerned about the worthy and dignified placing of the tabernacle. The Council did not say that Mass should be celebrated facing the people. That is not in Vatican II; it is not mentioned. […]

The Council […] said nothing about removing altar rails. It said nothing about taking out kneelers. It said nothing about turning the altar around. It said nothing about multiple canons. That, too, is an invention; a pure invention.

There has never been in the Church a choice of Eucharistic prayers at a given ceremony or a given Church. […]

Nor did the Council, as I mentioned, abolish Latin. It specifically mandated the retention of Latin and only permitted the use of the vernacular in certain circumstances. And, finally, the Council did not prohibit Gregorian Chant, as you might be led to think from its absence in your parishes. The Council actually prescribed Gregorian Chant to have pride of place.

Rome, we have a problem.

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Kommentar

  1. ja alles richtig, nur da unterschlägt Fessio, dass in SC die konkrete Ausführung der Liturgiereform expressis verbis weiterdelegiert hat:
    Zitat:

    Die liturgischen Bücher sollen baldigst revidiert werden; dazu sollen aus den verschiedenen Gebieten des Erdkreises Fachleute herangezogen und Bischöfe befragt werden.

  2. Ja, aber das hieß sicher nicht, von den in der Konstitution dargelegten Prinzipien und konkreten Vorgaben derart eklatant abzuweichen wie dann tatsächlich geschehen.

  3. Was z.B. die Volkssprache betrifft, hat V2 darüber befunden (ich bin jetzt zu faul, das wörtliche Zitat nachzusehen, aber es heißt ziemlich wörtlich im Konzilsdekret) „der Volkssprache soll ein angemessener Raum in der Messe eingeräumt werden“. Nun, was heißt „angemessen“?

    Als Jurist würde ich niemandem in einem Testament raten, eine Bestimmung zu treffen: „mein jüngerer Sohn sollen einen angemessenen anteil an meinem Unternehmen erhalten“. Die Anwälte beginnen sich zu freuen …

    Sicherlich keine glückliche Formulierung — keine Frage! Aber wenn 99,9% der Messen zu 100% in Volkssprache zelebriert werden, braucht es keine gefinkelten Interpretationskünste, um festzustellen, daß das eben genau nicht die Intention der Konzilsväter war. Denn wenn der Ältere zum Jüngeren im obigen Testamentsbeispiel sagt: „Nun gut, ich finde für Dich 0,01% angemessen“, wird er im Streitfall wohl nicht damit durchkommen. Nur in der Liturgie versucht man uns derartig fdür blöd zu verkaufen …

  4. eines wird bei dieser Argumentation immer übersehen: das Consilium ad exsequendum hat ja nicht nur auf der Basis von SC ihre Arbeit durchgeführt, sondern auch auf den neu eröffneten ekklesiolog. Perspektiven etwa von LG (lumen Gentium) usw… d.h. die Ergebnisse der Liturgiereform nur an SC zu messen greift einfach zu kurz.

    Weiters übersieht man, dass dem Konzil eine jahrzehntelange liturg. Bewegung vorausgegangen ist, gerade in Deutschland…eine ihrer ersten Früchte und wenn man so will der Startschuß zur Liturgiereform war ja die Reform des Triduum Paschale unter Pius XII (der übrigens auch schon erste Versuche einer Breviereform und Neuübersetzung der Psalmen inititiierte, Stichwort Psalterium Pianum, auf dem die wunderschöne Psalmenübersetzung Guardinis beruht, die heute nur noch in Mariawald in Gebrauch ist)

    Gerade diese erste liturg. Reform unter Pius XII. war ein nicht zu unterschätzender Impuls für die gesamte Liturgiereform;

    MaW alles nur auf SC zurückzuführen greift zu kurz, wenngleich diese Konstitution zweifellos das Grunddokument der liturg. erneuerung bleibt und bleiben muss, aber eben im Kontext des vorher und nachher…..

  5. Ich verstehe trotzdem nicht, wie man mit Lumen Gentium die fast vollständige Verdrängung des Latein oder die Umkehrung der Gebetsrichtung begründen möchte.

  6. nein das habe ich auch nicht alles mit gemeint;
    ich persönlich habe nie ein Geheimnis daraus gemacht,
    dass ich die Zelebrationsrichtung versus orientem absolut bevorzuge und auch die lat. Sprache als die Mutttersprache der Kirche wieder mehr erleben möchte;
    aber ich habe natürlich das Glück, in einer Pfarre zu leben, in der es täglich eine lat. Messe sec. NOM (sonntags mit greg Choral und polyph. Ordinarium a capella a la Palestrina)) u
    nd ab kommenden Advent auch wieder die korrekte Zelebrationsrichtung gibt;
    maW:“ich rede mich leicht“, wie man bei uns zuhause gerne sagt.
    Aber gerade unsere Pfarre beweist, dass man nicht auf das alte Missale zurückgreifen muss, um eine wahrhaft katholische Liturgie zu feiern.

Webmentions

  • Commentarium Catholicum » 29. Oktober 2006

    […] Die Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium hat der Kirche die Erneuerung und Pflege der Liturgie aufgegeben und dazu verschiedene Vorgaben gemacht. […]