„Im Labor wird aus dem Zellklumpen sowieso kein Baby“, überschreibt die FAZ treffend einen Diskussionbeitrag von Carl Djerassi zur Stammzellen-Debatte, der auf eine Zusammenfassung von Patrick Bahners im gleichen Blatt antwortet. Für seine Argumentation zieht er das Argument eines namentlich nicht genannten Moraltheologen heran:
Wenn ein Ei durch eine Samenzelle in einem herkömmlichen Geschlechtsakt befruchtet werde, verdiene der daraus entstandene Embryo den besonderen rechtlichen Schutz „potentiellen Lebens“, weil alle Schritte – von erster Zellteilung und Einnistung in die Schleimhaut der Gebärmutter bis zur weiteren Entwicklung des Embryos beziehungsweise Fetus – Teil eines einzigen natürlichen Kontinuums seien, das nicht unterbrochen werden dürfe, bis das Kind den Mutterleib verlasse.
Die für die Stammzellenforschung benutzten Embryonen würden jedoch, so Djerassi, nicht im Körper einer Frau erzeugt. Im Labor sei ein solches natürliches Kontinuum nicht möglich – ergo auch kein Schutz der auf diese Weise erzeugten Embryonen nötig.
Eine Argumentation, gegen die sich die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der EKD schon 2003 wandten:
Wo das Interesse der Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen so stark ist, dass man die Tötung menschlicher Embryonen zur Gewinnung solcher Stammzellen in Kauf nimmt, wird menschliches Leben instrumentalisiert, was ethisch nicht gerechtfertigt ist. Die Würde und das Lebensrecht des menschlichen Embryos, die ihm auch dann von Anfang an zukommen, wenn er außerhalb des Mutterleibs gezeugt wurde, werden damit bestimmten Forschungsinteressen untergeordnet und als weniger wert erachtet.
Was im Übrigen auch ein gewisses Licht auf die Argumentation des anonymen Moraltheologen wirft (wie hier zu ersehen ist, handelte es sich um Walter Schaupp).
Der österreichische Frauenarzt und Moraltheologe Johannes Huber, hierzulande wegen seines vehementen Einsatzes für die (medizinisch fragwürdige) hormonelle Behandlung von Frauen im Wechsel auch bekannt als „Hormonpapst“ (übrigens früherer Sekretär und – glaubwürdigen inoffiziellen Quellen zufolge – Sohn des früheren Erzbischofs von Wien, Kardinal Franz König), hat kürzlich argumentiert, dass Embryonen, die über das Vier-Zell-Stadium nicht hinauskommen (können), sehr wohl für embryonale Stammzellenforschung verwenden können soll, nicht jedoch jene, die sich weiterentwickeln können.
Auch ein ziemlicher slippery slope, nicht? (Obwohl nicht so ein offensichtlicher wie der hier zitierte vom „Vater der Pille“ bzw. von diesem Schaupp.) Man könnte ja schließlich auch argumentieren, schwerstbehinderte Kinder mit kurzer Lebenserwartung (etwa Trisomie 18, Aenzephalie, usw.) seien abzutreiben/umzubringen, weil sie sich schließlich nicht zu „echten“ Menschen entwickeln könnten. (Huber würde die Analogie vermutlich zurückweisen, hätte allerdings nach der katholischen Lehre über den Beginn des menschlichen Lebens kaum Grund dazu.)
Zitat aus dem Artikel von Patrick Bahners:
Er [der Gesetzgeber] hat sich darauf geeinigt, daß der Mensch im Augenblick der Befruchtung zu leben beginnt.
Um Amy Welborn zu zitieren:
Sometimes you just have to say „heh“.
Heh.