Pro Leben hält dankenswerterweise jede Menge Abtreibungsdaten und -statistik bereit, insbesondere auch alle Zahlen seit Beginn amtlicher Erhebungen (DDR: 1972, Bundesrepublik: 1976).
Ein erster Langzeitvergleich ergibt dieses Bild:
1980: 92.103 (DDR) / 87.702 (Bundesrepublik)
1985: 90.254 / 83.538
1990: 66.459 / 78.808
1995: 97.937 (Gesamt)
1996: 130.899
2004: 129.650
Auf Basis dieser Zahlen und der Geburtenstatistik des Statistischen Bundesamtes ergibt sich folgendes Verhältnis von Abtreibungen zu Geburten:
1980: 21,0 %
1985: 21,6 %
1990: 16,3 %
1995: 12,8 %
1996: 16,4 %
2004: 18,4 %
Die Zahlen sind mit einiger Vorsicht zu genießen. So gingen zwar die Abtreibungszahlen im Osten ab 1990 zurück – aber dieser Rückgang dürfte der Abschaffung der vorigen, praktisch lückenlosen Erfassung geschuldet sein. Leider liegt mir derzeit keine Geburtenstatistik für die DDR vor – auf deren Basis könnte das Verhältnis von Abtreibungen zu Geburten für die DDR relativ zuverlässig berechnet werden.
Im Westen hingegen war die Erfassung stets lückenhaft. Erst seit 1996 – also nach der letzten Neuregelung – gibt es eine Auskunftspflicht und die Möglichkeit zur Kontrolle.
Der Vergleich zwischen 1996 und 2004 zeigt, dass zwar die absoluten Zahlen leicht gesunken sind, das Verhältnis von Abtreibungen zu Geburten sich jedoch deutlich verschlechtert hat.
Zur Qualität der Daten merkt das Bundesamt für Statistik an:
Die verschiedenen Zeitabschnitte müssen […] getrennt betrachtet werden (früheres Bundesgebiet bis 1992, neue Länder bis 1992, Deutschland 1993 bis 1995 und ab 1996). Hinsichtlich der Erhebungsmethodik gibt es erhebliche Unterschiede:
– In der ehem. DDR wurden Schwangerschaftsabbrüche bis 1990 über das sog. Krankenblattsystem erfasst, womit von einer fast vollständigen Meldung der Abbrüche zur Statistik auszugehen ist, denn Abbrüche wurden nur in Krankenhäusern vorgenommen.
– Im früheren Bundesgebiet geschah die Meldung dagegen bis Ende 1995 auf einem Erhebungsbogen, der anonym abgegeben werden konnte. Dadurch und wegen der Tatsache, daß viele Stellen, die Schwangerschaftsabbrüche vornahmen, dem Statistischen Bundesamt nicht bekannt waren, ist dort bis 1995 von einer erheblichen Untererfassung auszugehen.
Erst ab 1996 sind die Inhaber von Krankenhäusern und Arztpraxen verpflichtet, auf dem Erhebungsbogen als (später abzutrennendes) Hilfsmerkmal Name und Anschrift der Einrichtung anzugeben. Erst seit 1996 kann dadurch die Einhaltung der Berichtspflicht kontrolliert werden.
Mit der Neuregelung der Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche ab 1. Januar 1996 sind die Inhaber der Arztpraxen sowie Leiter der Krankenhäuser, in denen innerhalb von zwei Jahren vor dem Quartalsende Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt wurden, auskunftspflichtig. Als Hilfsmerkmale werden entsprechend §17 SchKG der Name und die Anschrift der Einrichtung sowie die Telefonnummer der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person erhoben. Dadurch ist es dem Statistischen Bundesamt möglich, die Einhaltung der Auskunftspflicht zu kontrollieren. Jedoch gelten auch weiterhin Einschränkungen hinsichtlich der Vollständigkeit der erhobenen Daten.