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Verkündigungsauftrag und Lebensführung

Aus der Orientierungshilfe des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland zum Thema „Homosexualität und Kirche“ (1996):

  • Der Verkündigungsauftrag kann nicht so von der Lebensführung der Amtsträger getrennt werden, als hätte das eine mit dem anderen nichts zu tun. Wenn die Lebensführung, soweit sie öffentlich wahrgenommen wird, dem Verkündigungsinhalt widerspricht, beeinträchtigt dies die Glaubwürdigkeit der Verkündigung.
  • Die Lebensführung jedes Amtsträgers bleibt in irgendeiner Form hinter dem zurück, was als Wille Gottes zu verkündigen ist. Entscheidend ist jedoch, daß die Differenz zwischen dem Willen Gottes und dem eigenen Versagen nicht geleugnet oder bagatellisiert wird. Die Anerkennung des eigenen Zurückbleibens ist selbst ein Element der Glaubwürdigkeit kirchlicher Verkündigung.

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