in Catholica

Roma locuta

Der Wunsch Eberhard Jüngels ist erfüllt. Erklärung von Vatikansprecher Joaquin Navarro-Valls zum Fall Klaus Berger:

„In dem Streit um die Konfessionszugehörigkeit des Heidelberger Exegeten Klaus Berger, der sich als katholisch ansieht und – wie jetzt öffentlich bekannt wurde – 1968 durch Teilnahme am evangelischen Abendmahl ‚Glied der evangelisch-lutherischen Kirche‘ geworden ist, ist die Behauptung aufgestellt worden, ‚Kardinal Ratzinger, der nachmalige Papst‘, habe ‚den Vorgang nach seiner formalen Seite‘ genau gekannt und ‚keine Einwände erhoben‘. Diese Aussage ist falsch. Bis zum Ausbruch der gegenwärtigen Diskussion waren dem Kardinal bzw. Papst keinerlei Informationen zugekommen, die über das allgemein Bekannte hinausgingen; von einer doppelten Konfessionszugehörigkeit war nichts bekannt. Der Kardinal hatte daher keinerlei Anlaß, zur Frage der Konfessionszugehörigkeit von Herrn Berger Stellung zu nehmen und hat es auch nie getan. Es ist selbstverständlich, daß die Bestimmungen des katholischen Kirchenrechts, die eine gleichzeitige Zugehörigkeit zur katholischen Kirche und zu einer evangelischen Landeskirche nicht zulassen, ausnahmslos und daher auch im genannten Fall gelten. Von dieser Ordnung der Kirche kann auch nicht im Bußsakrament dispensiert werden.“

Causa finita?

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