Es ist zwar schon spät, aber noch nicht zu spät. Und auch wenn ich möglicherweise ökumenischen Empfindlichkeiten begegnen muss, so sei doch der folgende Hinweis gestattet.
Vom 1. bis 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden. Neben den üblichen Voraussetzungen (Beichte, wobei eine zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossener Abkehr von jeder Sünde; Kommunionempfang und Gebet nach der Meinung des Papstes – diese Erfordernisse können mehrere Tage vor oder nach dem Kirchen- bzw. Friedhofsbesuch erfüllt werden) sind erforderlich:
a) am Allerseelentag (einschließlich 1. November ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, Vaterunser und Glaubensbekenntnis; in Hauskapellen können nur die zum Haus Gehörenden den Ablass gewinnen;
oder
b) vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen.
Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann in diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden.
(Quelle: Direktorium für Stundengebet und Messfeier in der Kirchenprovinz Hamburg)
Apropos Beichte: Eine solche habe ich in der vergangenen Woche wieder einmal abgelegt. Zeit war’s. Sie kann nur häufiger empfohlen werden. Denn auch dieses Mal beschenkte mich der Herr mit neuer Selbsterkenntnis und damit neuen Möglichkeiten der Besserung.
Es ist wohl die nahe Versöhnung, die den einigermaßen ungeschützten Blick in die eigenen Seelenabgründe erlaubt. Anders wäre der nicht auszuhalten.