in Sancta

Religiöse Gefühle

Und noch einmal meine Landesbischöfin. In ihrer Deutung der jüngsten Pop-Blasphemie nutzte sie wieder das Wort von den „religiösen Gefühlen“, die hier „verletzt“ würden. Ich wollte mich schon seinerzeit anlässlich der Mohammed-Karikaturen über diese falsche Wortwahl beschweren.

Denn was sind „religiöse Gefühle“? Sind sie in irgendeiner Weise kalkulierbar? Oder obliegt es der subjektiven Befindlichkeit des Einzelnen, ob er seine individuelle Gefühlslage durch Dritte beeinträchtigt sieht? Können „religiöse Gefühle“ schutzwürdig sein?

Da halte ich es doch eher mit dem guten, alten Konzept der Blasphemie.

Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 166 (1) StGB

Der Paragraph zeigt übrigens aufs Schönste, dass öffentlicher Protest gegen jegliche Blasphemie erforderlich ist – sonst wäre ja der öffentliche Friede nicht gestört und damit der Paragraph wirkungslos. (Auch wenn Frau Bischöfin sich deshalb von Gestalten wie Wiglaf Droste abmeiern lassen muss – ihr Zeugnis ist notwendig.)

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Kommentar

23 Kommentare

  1. Das Problem am Begriff „religiöse Gefühle“ ist, daß dieser Begriff an sich wieder den Relativismus provoziert. Sind denn die „religiösen Gefühle“ verletzt, wenn jemand sich nur leicht auf den Schlips getreten fühlt oder wann ist das der Fall? Müssen nun wir Hartgesottenen Kerle uns das Weinen angewöhnen, damit der Staat sehen kann, daß unsere religiösen Gefühle verletzt wurden?

    In der Hinsicht ist der genannte Paragraph sinnvoller.

  2. Ist er wirklich sinnvoller? Ich denke das in der heutigen Gesellschaft in dieser Beziehung „religöse Gefühle“ und „Blasphemie“ synomym füreinander stehen. Blasphemie mag ein bisschen mächtiger klingen, ist aber in dem zitierten Paragraphen doch ebenso sinnlos. Der öffentliche Frieden wird doch weder durch diverse Zeichentrickserien a la Popetown oder Popsängerinnen gestört. Da wäre es eher schon sinnvoll eine Unterscheidung zwischen Blasphemie als Meinungsäußerung und Blasphemie als Provokation um Geld zu verdienen zu machen.

  3. Das Problem ist, dass Blasphemie nichts anderes bedeutet, als Gottesbeileidigung – doch was kratzt es einen Atheisten, wenn ein Gott beleidigt wird, den es eh nicht gibt? Daher erscheint der Ausdruck Blasphemie (und der entsprechende Paragraph) für die nichtgläubige Gesellschaft einfach sinnlos.

    Die religiöse Gefühle sind wiederum so subjektiv, dass sie sich beliebig interpretieren lassen – vor allem von Richtern. Warum bloß urteilen Gerichte in solchen Fragen immer wieder derart, dass x oder y „nicht religiöse Gefühle verletzt“ habe – auch wenn der Protest von einem ganzen Haufen Leute ja genau das Gegenteil beweist? Solche Richter sollten in diesem Fall in ihre Urteile eher reinschreiben: unsere (nicht existierenden?) religiösen Gefühle.

  4. Der § 166 ist doch ganz brauchbar – der öffentliche Friede muss gestört sein. Was ja wohl eine klare Aufforderung zum Protest gegen Blasphemie ist. Denn wo kein Protest, da auch keine Störung des öffentlichen Friedens.

  5. Mit anderen Worten es ist nur Blasphemie, wenn genügend Menschen dagegen auf die Straße gehen? Ich weiß nicht, für mich ist das keine zufriedenstellende Regelung.

  6. Genau. Wir tun niemandem einen Gefallen, wenn wir Blasphemie einfach totzuschweigen versuchen. Ganz im Gegenteil.

  7. Ich glaube nur, dass viele Richter bei der Beurteilung dieser Sachen die Zeile mit der „öffentlichen Ordnung“ einfach ausblenden. Vielleicht denken sie sich: „Solange keine Autos brennen und Schaufenster eingeschlagen werden, ist es noch nicht Störung der öffentlichen Ordnung…“

  8. Genau darauf wollte ich hinaus. Unter Schaufenster einwerfen scheint nichts zu gehen. Ist der öffentliche Frieden z.B. durch eine Aktion unter Bloggern gefährdet? Nein. Und da ich nicht unbedingt zur Gewalt aufrufen möchte, halte ich den Paragraphen eben nicht für zufriedenstellend.

  9. @all:
    Der Tatbestand muß m.E. etwas aufgedröselt werden, um zu einem sinnvollen Ergebnis zu kommen:
    Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft
    Es muß sich also um eine Beschimpfung handeln. „Beschimpfung“ ist leider ein ziemlich verschwommener Begriff. Im Extremfall wird er leicht festmachbar sein, aber die Grauzone ist groß. Wenn ich bedenke, daß Salman Rushdie in seinen „Satanischen Versen“ den Islam beschimpft haben soll (zumindest nach Ansicht der Ayatollahs) wird mir etwas schwummrig zu Mute, wennn ich an die steigende Zahl muslimischer Mitbürger hierzulande denke …

    …, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören …
    Hier reicht also die bloße Eignung aus, es muß überhaupt nicht gestört werden, es muß nur geeignet dazu sein. Hm, das ist noch viel verschwommener. Wenngleich dazu zusagen ist, daß die „Eignung“ von den Gerichten offenbar dann anerkannt wird,wenn es tatsächlich zu öffentlichen Protesten kommt. Und hier wird mir, wenn ich an die jüngsten Ereignisse mit Dänemark denke, noch viel schwummriger zu Mute.

    … wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    Im Gegensatz zu §185 (Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft) ist die Beleidigung religiöser Gefühle durch stärkere Strafdrohungen sanktioniert als z.B. eine tätliche Beleidigung, m.a.W. wenn ich jemanden öffentlich ohrfeige.

    Ich denke, das Instrumentarium, das das Strafrecht hier anbietet, ist schon mehr als ausreichend. Unbefriediend ist hingegen das Abstellen auf unbestimmte Rechtsbegriffe. Und hier kommen bei einer Umstellung auf eine sozusagen „objektive“ Blasphemie erst recht in die Bredouille.

    Zumindest nach der (theoretischen) Lehre aller monotheistischer Religionen ist die Leugnung einer (wesentlichen) Glaubenswahrheit, ein Grund, vom ewigen Heil ausgeschlossen zu werden. Die öffentliche Leugnung einer solchen Glaubenswahrheit ist daher immer latent ein Verhalten, das religiöse Gefühle zu verletzen geeignet ist.

    Ich bitte daher die p.t. Mitposter zu überlegen, was ihnen jetzt lieber ist: gelegentlich (oder auch öfters) eine Geschmacklosigkeit über Gott, Christus, Maria etc. zu lesen, oder in Hinkunft bei jeder Äußerung darüber nachdenken zu müssen, ob sie auch Scharia-konform formuliert ist und sich gleichzeitig jeglicher Propagierung eines christlichen Standpunktes (der ja per se eine Herabwürdigung des „Propheten“ impliziert) zu enthalten.

    Denn ich fürchte: in der Fertigkeit, Schaufenster einzuwerfen und Autos abzufackeln sind irgendwelche frustrierte muslimische Immigranten uns Christen haushoch überlegen. Und gehen wir davon aus: so, wie unsere „lieben muslimischen Mitbürger mit Immigrationshintergrund“ (wie man ja heute politisch korrekt formulieren muß: „eingewanderte Türken“ wäre ja ein No-No!) die Sozialgesetzgebung trickreich auszunützen verstehen, so werden sie auch jede gesetzliche Handhabe, die ihnen bei der Durchsetzung ihrer Scharia hilft, auszunützen versuchen. Und das gefällt mir überhaput nicht, können Sie mir glauben!

  10. @LePenseur:
    „uns“ Christen??? 😉

    Ich stimme übrigens mit Ihnen überein, dass der Gesetzestext wahrlich schwammig ist und im Grunde den Gerichten völlig freie Hand lässt. (Das war möglicherweise wohl auch der Grund für ebendiese Formulierung…)

  11. @Petra:
    „uns“ Christen??? 😉
    Na, na! Sie werden doch einem getauften, gefirmten, theologiestudierten, lateinische Sonntagsmessen besuchenden (ist doch was schönes!), kirchenbeitragszahlenden Mitglied der römisch-katholischen Kirche das Christ-Sein nicht absprechen wollen – oder…? Nur weil ich es lieber mit Pelagius als mit Augustinus halte? Nur weil ich die Trinitätslehre als verblasene Gedankenkonstruktion ansehe? Nur, weil ich die Bibel nicht als „Wort Gottes“ sondern als „Wort über Gott“ verstehe? Nur, weil mich in Soteriologie und Eschatologie von der RKK so ziemlich alles trennt? All das macht mich zweifellos zu keinem (bessergesagt: bloß zu einem klar exkommunizierten) Katholiken, aber noch nicht zum „Nicht-Christen“ – es sei denn, Sie würden z.B. auch die arianischen Germanenvölker als „nichtchristlich“ bezeichnen. as ich angesichts der Wulfila-Bibel doch für etwas kühn ansähe …

  12. @LePenseur:

    Sie sind nicht exkommuniziert.

    Bloß einer dieser Häretiker, die glauben, sie hätten das Rad erfunden, und dabei die logischen Zusammenhänge im Christentum überhaupt nicht begreifen (etwa: Erbsündenlehre und Erlösung am Kreuz, Trinitätslehre und Liebe Gottes, Verlässlichkeit der Heiligen Schrift und Vertrauen auf die Zusagen Christi, Wissen über Gott und Offenbarung, usw., usw.)…

    Und ich hätte Sie doch glatt für einen Atheisten gehalten, ts, ts, ts… 😉 Aber vielleicht sind Sie das ja auch. Oder halt Agnostiker (wie die meisten westlichen Häretiker heutzutage).

    Die Arianer waren übrigens deutlich christlicher als Sie es sind – trotz deren Nicht-Glaubens an die Trinitätslehre…. Das nur mal dazugesagt.

  13. Damit hat sich mein Verdacht bestätigt: LePenseur gehört zu dieser Gruppe von Menschen, die weitaus mehr dafür tun, intelligent zu scheinen denn zu sein.

    meine 2 cent, von einem, der weder das eine noch das andere für sich beansprucht.

  14. @Petra:
    Sie sind nicht exkommuniziert.
    Uff! Da fällt mir doch ein Stein vom Herzen! Und ich dachte immer, der Häretiker ziehe sich die Tatstrafe der Exkommunikation zu. Aber offenbar reicht mein Latein nicht aus, can. 1364 CIC 1983 („Apostata a fide, hæreticus vel schismaticus in excommunicationem latæ sententiæ incurrit“) korrekt zu übersetzen 😉 — aber so kann man sich täuschen …

    Bloß einer dieser Häretiker, die glauben, sie hätten das Rad erfunden, und dabei die logischen Zusammenhänge im Christentum überhaupt nicht begreifen …
    Ach wissen Sie: das Rad haben andere längst erfunden, da brauchte es nicht mich dazu …

    Und von welchen „logischen Zusammenhängen“ sprechen Sie eigentlich, wenn Sie z.B. mit Begriffen wie „Erbsündenlehre und Erlösung am Kreuz“ um sich werfen? Das ist bestenfalls „logisch“, wenn man lebhaftest „credo quia absurdum“ betreibt.

    Die Arianer waren übrigens deutlich christlicher als Sie es sind
    Ach wirklich? Naja, vielleicht „christlicher“ in Ihrem Sinne …

    @Fingo:
    LePenseur gehört zu dieser Gruppe von Menschen, die weitaus mehr dafür tun, intelligent zu scheinen denn zu sein.
    Bemerkenswerte Diagnose. Aber offensichtlich definieren Sie „Intelligenz“ als „unhinterfragtes Fürwahrhalten vorgelegter Glaubensdogmen“ — damit hätten Sie dann freilich recht: das war und ist meine Sache nicht.

  15. Oooh, touché Lepenseur…

    Nein, meine Diagnose ist nicht bemerkenswert, auch Menschen mit einem Abitur von 3.3 können darauf kommen. Und vielleicht ist „unhinterfragtes Fürwahrhalten vorgelegter Glaubensdogmen“ kein Zeichen von Intelligenz, ich würde das jedoch mit einem von zwei Wörtern Ihrer Wahl ausdrücken: Demut oder Vertrauen. Und zwar gegenüber der Kirche.

    Was mich jedoch zu dieser Diagnose brachte? Da wäre der unglaublich intelligente Name. Da wären die Seitenlangen Beiträge. Da wäre die Inhaltslosigkeit. Und da wäre vor allem die Haltung, daß sie anscheindend dafür sind, dagegen zu sein. Dem Vorschnellen scheinen die Kritiker immer intelligenter.

    Ach ja: Diskussion beendet.

  16. @Fingo:
    Wie bedauerlich – jetzt, wo’s doch erst interessant geworden wäre …

  17. @Fingo:
    Na, vor allem hoffentlich nicht das Ihre, wenn ich mir so Ihrem Lieblingsmusik im Profil ansehe. Sowas würde ich wohl kaum überleben …

  18. Na, vor allem hoffentlich nicht das Ihre, wenn ich mir so Ihrem Lieblingsmusik im Profil ansehe. Sowas würde ich wohl kaum überleben
    Mh, irgendwie muss ich grad an eine bekannte Mentholpastillenwerbung denken… 😀

  19. @Yon:
    Mh, irgendwie muss ich grad an eine bekannte Mentholpastillenwerbung denken… 😀
    ???
    Leider keine Ahnung, was Sie meinen. Aber vielleicht geben Sie mir einen zweckdienlichen Hinweis – Danke.

  20. Aber bittedoch.
    „Sind sie zu stark, bist du zu schwach.“
    Kennt man das nicht? 🙂

  21. @yon:
    Nein, kannte ich nicht. Jedenfalls danke für die Erklärung.