Einer der zahlreichen Gesprächsfäden, die hier lose herumhängen, bezieht sich auf den Klassiker extra ecclesiam nulla salus. Im ersten Teil der Geschichte waren wir ja nur bis zum Jahr 314 gekommen, als auf dem Konzil von Arles (natürlich 🙂 die römische Anschauung siegte.
Über die nächsten 900 Jahre fehlen mir bis jetzt nähere Informationen. Aber spannend wird es 1215 auf dem Vierten Laterankonzil. Dieses Konzil hat u.a. den berühmten Unähnlichkeitssatz verabschiedet („Denn von Schöpfer und Geschöpf kann keine Ähnlichkeit ausgesagt werden, ohne daß sie eine größere Unähnlichkeit zwischen beiden einschlösse.“), aber auch diesen Satz:
Una vero est fidelium universalis Ecclesia, extra quam nullus omnino salvatur, in qua idem ipse sacerdos est sacrificium Iesus Christus, cuius corpus et sanguis in sacramento altaris sub speciebus panis et vini veraciter continentur, transsubstantiatis pane in corpus, et vino in sanguinem potestate divina: ut ad perficiendum mysterium unitatis accipiamus ipsi de suo, quod accepit ipse de nostro. Et hoc utique sacramentum nemo potest conficere, nisi sacerdos, qui rite fuerit ordinatus, secundum claves Ecclesiae, quas ipse concessit Apostolis eorumque successoribus Iesus Christus.
Es gibt aber eine allgemeine Kirche der Gläubigen, außerhalb derer überhaupt keiner gerettet wird, in der der Priester selbst zugleich das Opfer ist, Jesus Christus, dessen Leib und Blut im Sakrament des Altars unter den Gestalten von Brot und Wein wahrhaft enthalten sind, wenn durch göttliche Macht das Brot in den Leib und der Wein in das Blut wesenhaft verwandelt sind: damit wir selbst zur Vollendung des Geheimnisses der Einheit von dem Seinigen empfangen, was er selbst von dem Unsrigen empfangen hat. Und dieses Sakrament kann freilich nur ein Priester vollziehen, der gültig geweiht wurde entsprechend den Schlüsseln der Kirche, die Jesus Christus selbst den Aposteln und ihren Nachfolgern gewährte.
Sacramentum vero baptismi (quod ad Dei invocationem et individuae Trinitatis, videlicet Patris, et Filii, et Spiritus Sancti, consecratur in aqua) tam parvulis, quam adultis in forma Ecclesiae a quocunque rite collatum proficit ad salutem.
Das Sakrament der Taufe aber (das unter Anrufung Gottes und der unteilbaren Dreifaltigkeit, nämlich des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, im Wasser geheiligt wird) gereicht sowohl Kindern als auch Erwachsenen, von wem auch immer es in der Form der Kirche in rechter Weise gespendet wurde, zum Heil.
Et si post susceptionem baptismi quisquam prolapsus fuerit in peccatum, per veram potest semper paenitentiam reparari. Non solum autem virgines et continentes, verum etiam coniugati, per rectam fidem et operationem bonam placentes Deo, ad aeternam merentur beatitudinem pervenire.
Und wenn jemand nach dem Empfang der Taufe in Sünde gefallen ist, so kann er immer durch wahre Buße erneuert werden. Aber nicht nur Jungfrauen und Enthaltsame, sondern auch Verheiratete verdienen es, zur ewigen Seligkeit zu gelangen, wenn sie durch rechten Glauben und gutes Tun Gott gefallen. [DH 802]
Der letzte Satz gefällt mir als Verheiratetem doch ganz gut. 🙂
Ganz interessant ist übrigens auch die Vita von Papst Innozenz III., der besagtes Konzil einberief.
Harter Stoff, den ich Euch hier zumuten muss. Mehr zum Thema bei catholicism.org. Fortsetzung folgt.
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