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Hat der Bundespräsident in seiner gestrigen...

Hat der Bundespräsident in seiner gestrigen Rede wirklich dazu aufgefordert, „der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit alles andere unterzuordnen“, wie heute die FTD schreibt? Das wäre bei näherer Betrachtung wohl eine problematische Aussage. Was ist denn mit den anderen Werten, die unser Grundgesetz schützt, angefangen von der Würde des Menschen (Art. 1)? Nun gut, Köhlers Aussagen stehen natürlich in einem Kontext:

„Was der Schaffung und Sicherung wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze dient, muss getan werden. Was dem entgegensteht, muss unterlassen werden. Was anderen Zielen dient, und seien sie noch so wünschenswert, ist nachrangig.“

Aber auch wirtschaftspolitisch ist dieser Ansatz fragwürdig. Ziel einer Volkswirtschaft muss es doch sein, ein höheres Bruttoinlandsprodukt zu erwirtschaften – das viel zitierte Wachstum. Ob dies durch neue Arbeitsplätze (unter den heutigen Bedingungen der abhängigen Beschäftigung) oder durch andere Erwerbsformen geschieht, ist in der Tat nachrangig – allerdings nicht für die Sozialsysteme, die auf Gedeih und Verderb an ein historisch nicht besonders altes Modell der Beschäftigung geknüpft sind. Was wäre geworden, hätte man zur Zeit der Industrialisierung so auf Beschäftigung in der Landwirtschaft oder im Handwerk geschielt wie heute auf klassische Industriearbeitsplätze? Wenn der eiserne Kanzler zur Rettung der Bauern angetreten wäre wie Schröder im Falle Holzmann?

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