Commentarium Catholicum
Et unam, sanctam, catholicam et apostolicam Ecclesiam.

Posted
24 März 2006 @ 5pm

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Catholica

Begründungspflicht

Es ist gut und richtig, dass römisch-katholische Christen nicht am lutherischen Abendmahl oder reformierten Gedächtnismahl teilnehmen dürfen. Eine solche Teilnahme wäre die Leugnung zentraler Glaubensüberzeugungen vom Wesen der Eucharistie. Nur wer diese Überzeugungen teilt, kann an der Eucharistie teilnehmen.

Wer meint, dies sei böse und falsch, muss das begründen.


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